Fristlose Kündigung: Folgen für Geld und Leben

Fristlose Kündigung: Folgen für Geld und Leben

Die fristlose Kündigung gilt als schärfstes Mittel des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch sein Einkommen und den sozialen Status. Aus diesen Gründen sind die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch. In der Sprache des Gerichts heißt es, dass es für das Unternehmen nicht mehr zumutbar sein darf, den Mitarbeiter auch nur einen Tag länger zu beschäftigen. Typische Beispiele für gerechtfertigte fristlose Kündigungen sind Diebstahl oder gewalttätige Handlungen. Doch Arbeitgeber nutzen diese Waffe gern, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Bei fristlosen Kündigungen ist eine Kündigungsschutzklage möglich. Doch bis diese greift, können Monate vergehen. Ich habe mir die Voraussetzungen und die möglichen Folgen einer fristlosen Kündigung einmal genauer angeschaut.

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Die fristlose Kündigung: Das härteste Mittel im Arbeitsrecht

Die fristlose Kündigung ist das härteste Mittel, das der Arbeitgeber gegen einen Mitarbeiter aussprechen kann. Bist du davon betroffen, bedeutet es, dass du deinen Arbeitsplatz sofort verlassen musst. Die Kündigung wird dir unter Zeugen persönlich übergeben oder per Post zugestellt. Das übernimmt oft ein Kurier. Am dem darauf folgenden Tag bekommst du kein Geld mehr.

Arbeitest du in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern, sind fristlose Kündigungen an strenge Kriterien gebunden. Das regelt § 626 BGB. Nur ein wirklich schweres Fehlverhalten rechtfertigt das sofortige Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Nach dem Fehlverhalten muss es für den Arbeitgeber unzumutbar sein, den Mitarbeiter auch nur einen Tag länger zu beschäftigen.

In Kleinbetrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern ist eine fristlose Kündigung auch ohne wichtigen Grund möglich. In diesen Betrieben genießt du nur dann einen besonderen Kündigungsschutz, wenn du schwanger bist oder einen Schwerbehindertenstatus hast.

Wie definiert sich ein grobes Fehlverhalten?

Der Arbeitnehmer verliert mit der fristlosen Kündigung von heute auf morgen seine Existenz. Somit müssen Gründe schwerwiegend sein. Im Netz findest du konkrete Beispiele für Vorfälle, bei denen Gerichte die fristlose Kündigung des Arbeitgebers bestätigt haben.

Einige Beispiele für wirksame fristlose Kündigungen:

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Diebstahl von Firmeneigentum
  • Arbeitszeitbetrug durch bewusst falsche Erfassung der Anwesenheitszeiten
  • Gewalt oder Gewaltandrohung gegen den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten
  • Vorgetäuschte Erkrankung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Führerscheinentzug bei Berufskraftfahrern

Jedem Richter ist bewusst, dass der Arbeitnehmer durch die fristlose Kündigung sein Einkommen und damit seine Lebensgrundlage verliert. Aus diesem Grund ist das Urteil in einer Kündigungsschutzklage immer eine Einzelfallentscheidung.

Unliebsame Mitarbeiter loswerden? – Das ist möglich!

Es gibt keine Gesetzgebung, die fristlose Kündigungen ausdrücklich befürworten oder kategorisch ausschließen. Und hier liegt das Problem: Der Arbeitgeber kann die Kündigung auch dann aussprechen, wenn er im Grunde weiß, dass der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage gewinnen würde.

So wird die fristlose Kündigung nicht nur ausgesprochen, wenn ein Mitarbeiter ein wirklich grobes Fehlverhalten gezeigt hat. Vor allem in großen Unternehmen wird die Maßnahme gern eingesetzt, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.

Unternehmen, die mehrere hundert Mitarbeiter beschäftigten, sind häufig an einen Tarifvertrag gebunden. Abhängig von der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters müssen mehrmonatige Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese sind im Tarifvertrag oder im § 622 BGB geregelt.

Status: Unkündbar!

Gegen langjährige Mitarbeiter, die ein höheres Lebensalter erreicht haben, kann nur in Ausnahmefällen eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden. Haben sie einen bestimmten Faktor erreicht, der sich aus der Summe der Betriebsangehörigkeit und der Lebensjahre errechnet, ist der Mitarbeiter unkündbar. Es sei denn, der Betriebsrat stimmt der Kündigung zu.

Wer beim Chef oder bei den Kollegen in Ungnade fällt, weil er lange krank ist oder einfach unbequem ist, hat trotz eines höheren Lebensalters und einer langen Betriebszugehörigkeit keine Sicherheit. Er arbeitet mit dem sprichwörtlichen Messer im Rücken und kann sich keinen Fehler erlauben.

Ein kleiner Fehler kann die Existenz bedrohen

Fehler passieren jedem Menschen. Doch wer im Betrieb nicht mehr erwünscht ist und aufgrund langer Betriebszugehörigkeit nicht ordentlich gekündigt werden kann, muss aufpassen: Es gibt Arbeitgeber, die kleine Fehler eines unliebsamen Mitarbeiters nutzen, um die fristlose Kündigung auszusprechen.

Im Rahmen der Kündigungsschutzklage erhofft sich der Arbeitgeber, den Mitarbeiter durch Zahlung einer Abfindung loszuwerden. Dies ist vor allem dann ein beliebtes Mittel, wenn Mitarbeiter nicht bereit sind, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Für den gekündigten Mitarbeiter spielt es keine Rolle, ob der Grund des Fehlverhaltens die fristlose Kündigung rechtfertigt oder nicht. Er trägt die gleichen Folgen wie ein Arbeitnehmer, der einen Diebstahl begangen hat oder gewalttätig wurde: Der Arbeitsplatz muss sofort geräumt werden. Die Lohnzahlung wird beendet. Eine Sperre beim ALG 1 droht.

Die Wochen oder Monate, die zwischen der Kündigung und dem Gerichtstermin vergehen können, sind oft mit einem Kampf um die Existenz verbunden. Im schlimmsten Falle bekommt der Betroffene bis zum Gerichtsbeschluss kein Geld.

Die arbeitgebernahe Gesetzgebung

Leider haben wir in Deutschland eine sehr arbeitgebernahe Gesetzgebung. Der Kündigungsschutz, der dem Mitarbeiter eigentlich Sicherheit bieten soll, kann durch die fristlose Kündigung umgangen werden.

Viele Tarifverträge sehen vor, dass der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen muss. Doch selbst wenn der Betriebsrat in den Widerspruch geht, kann er nicht verhindern, dass der Mitarbeiter das Betriebsgelände sofort verlassen muss. Viele Arbeitgeber sprechen ein Hausverbot aus. So wollen sie verhindern, dass der Mitarbeiter Beweise, die für ihn sprechen könnten, an sich nimmt.

Die Folgen der fristlosen Kündigung trägt der Mitarbeiter auch dann, wenn der Grund eigentlich haltlos ist oder mit einer Abmahnung geahndet werden müsste.

  • Sofortige Einstellung der Lohnzahlungen
  • Mögliche Sperre beim Arbeitsamt für bis zu zwölf Wochen
  • Kürzung der Grundsicherung wegen der Kündigung und der Einkommensanrechnung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

Der Widerspruch des Betriebsrates und Einreichung einer Klage verhindern nicht, dass der Arbeitgeber für einen Zeitraum, der im schlimmsten Falle mehrere Monate andauern kann, kein Geld bekommt.

Jahr für Jahr sind viele Arbeitnehmer betroffen

Dieses Szenario trifft täglich viele Arbeitsnehmer in Deutschland. Nehmen wir die durchschnittliche Zahl von 300.000 Kündigungsschutzklagen jährlich als Grundlage, werden jeden Tag etwa 1.300 Arbeitnehmer entlassen. Leider gibt es keine verlässlichen Zahlen, wie viele Kündigungsschutzklagen auf eine fristlose Kündigung folgen.

Fakt ist, dass betroffene Arbeitnehmer in der ersten Zeit kaum Unterstützung erwarten dürfen. Die Arbeitsämter warten oft den Ausgang des Kündigungsschutzklage ab, bevor sie die Sperre aufheben.

Ein langes Arbeitsleben bietet keinen Schutz

Herr Müller ist seit zwei Jahren in einem Industriebetrieb beschäftigt. Der Dreißigjährige erhält eine fristlose Kündigung, weil er einen Kollegen tätlich angreift und so erheblich verletzt, dass er für mehrere Tage krankgeschrieben ist.

Herr Schmidt ist 55 Jahre alt. Da er seit 35 Jahren in dem Unternehmen arbeitet, ist er unkündbar. Seinen langen Arbeitsweg legt er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Als diese aufgrund von technischen Störungen und eines Unfalls auf den Gleisen zweimal ausfallen, bekommt er eine Abmahnung.

Aus Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, fährt er mit dem Auto. Er gerät unverschuldet in einen Unfall, sein Auto ist nicht mehr fahrtüchtig, er kommt ein drittes Mal zu spät. Der Arbeitgeber beruft sich auf eine schwere Störung der Betriebsabläufe und spricht eine fristlose Kündigung aus.

Der Grund für die fristlose Kündigung bleibt unberücksichtigt

Das lange Arbeitsleben und die jahrzehntelangen Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung bewahren Herrn Schmidt ebensowenig von der Sperre des ALG 1 wie die Tatsache, dass die fristlose Kündigung vor einem Gericht vermutlich keinen Bestand haben würde.

Unerheblich ist auch, dass der Betriebsrat der Kündigung von Herrn Müller seine Zustimmung erteilt, während er der Kündigung von Herrn Schmidt widerspricht.

Herr Müller und Herr Schmidt werden von der Arbeitsagentur gleich behandelt. Es spielt keine Rolle, dass bei Herrn Müller eine Straftat und bei Herrn Schmidt höhere Gewalt zur fristlosen Kündigung führen.

Ein tariflich verankerter Kündigungsschutz und der Widerspruch des Betriebsrates können die fristlose Kündigung nicht verhindern. Die Arbeitsagentur kann unabhängig vom Grund der fristlosen Kündigung bis zum Gerichtsurteil eine Sperre von maximal zwölf Wochen verhängen.

Die finanziellen Folgen einer fristlosen Kündigung

Grundsätzlich hat ein Bürger in Deutschland Anspruch auf eine Grundsicherung. Diese greift auch nach einer fristlosen Kündigung. Doch es können bis zu 30 Prozent des Anspruchs abgezogen werden, wenn eine fristlose Kündigung der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist.

Die Grundsicherung umfasst nur die lebensnotwendigen Kosten. Dazu zählen die Miete, die Nebenkosten und der Kauf von Lebensmitteln. Hat der Arbeitnehmer von seinem Einkommen den Kredit für ein Eigenheim abgezahlt, muss er die Kreditraten aus seinem Lebensunterhalt tragen. Nur eine Miete wird voll übernommen.

Laufende Verträge und Kredite müssen weiter bedient werden. Banken, Versicherungen und Anbieter von Kleinkrediten gewähren bei einer fristlosen Kündigung nur selten eine Stundung. Wer Verbindlichkeiten hat, die er aus seinem Einkommen gut bedienen konnte, gerät nicht selten in einen Sog aus Mahnungen und Inkassoforderungen, noch bevor das Gericht einen Termin anberaumt hat.

Vorschüsse oder vorläufige Bewilligungen? – Das gibt es bei uns nicht!

Das Sozialgesetzbuch bietet Möglichkeiten, nach denen Arbeitslosengeld vorab unter Vorbehalt bewilligt werden kann.

§ 42 SGB I regelt die Zahlung von Vorschüssen auf Sozialleistungen. Besteht ein Anspruch dem Grunde nach, aber die Feststellung der genauen Höhe dauert voraussichtlich länger, müssen Leistungsträger auf Antrag Vorschüsse zahlen. Die Zahlung beginnt spätestens einen Monat nach Antragseingang und wird später verrechnet.

§ 328 SGB III Vorläufige Entscheidung zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat.

In der Praxis finden diese Paragrafen nicht immer Anwendung. Als sich Herr Schmidt bei der Arbeitsagentur darauf beruft, bekommt er an der Anmeldung die Antwort, dass es sowas bei uns nicht gäbe.

Tipp:

Stelle derartige Anträge immer schriftlich und verlange einen Termin mit deinem Arbeitsberater. Das Empfangspersonal ist häufig nicht ausreichend geschult oder es hat den Auftrag, so viele Anliegen wie möglich abzuwimmeln, weil die Behörde überlastet ist.

Diese Änderungen wären dringend notwendig!

Wenn der Arbeitgeber weiß, dass eine fristlose Kündigung keine Aussicht auf Erfolg hat, spricht er im gleichen Zug oft eine ordentliche Kündigung aus. Damit verhindert er dass er den Mitarbeiter nach dem Scheitern der fristlosen Kündigung sofort wieder einstellen muss.

In jedem Fall steht der Arbeitnehmer schutzlos da. Dass sollte dringend geändert werden.

  • Der Widerspruch des Betriebsrates sollte eine aufschiebende Wirkung haben
  • Arbeitsagenturen sollten nicht alle fristlosen Kündigungen gleich bewerten dürfen
  • Arbeitnehmer, die viele Jahre ohne Unterbrechung beschäftigt waren, sollten nicht mit einer Sperre belegt werden können. Schließlich haben sie viel Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt
  • Gerichte sollten ungerechtfertigte fristlose Kündigungen sofort für unwirksam erklären können

Die derzeitige Rechtslage lässt den Arbeitnehmer schutzlos zurück. Dabei sollten Mitarbeiter in großen Unternehmen, die von einer nicht haltbaren fristlosen Kündigung betroffen sind, die Möglichkeit haben, zeitnah ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können.

Doch in der Realität kann der Arbeitgeber dieses harte Mittel missbrauchen. Das sollte in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.

Kündigungsschutzklage gewonnen – und dann?

Herr Schmidt wird die Kündigungsschutzklage mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen. Doch wie geht es dann weiter?

Mehr als 80 Prozent der gewonnen Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich. Durch die Kündigung ist das Vertrauensverhältnis so gestört, dass beide Seiten an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sind.

Bei einer gewonnenen Klage hat der Arbeitnehmer das Recht, weiterbeschäftigt zu werden. Doch weniger als 20 Prozent der Beschäftigten kehren an ihren Arbeitsplatz zurück.

Der ausgefallene Lohn wird erstattet

Wenn du die Kündigungsschutzklage gewinnst, muss dir der Arbeitgeber den Lohn für den Zeitraum erstatten, in dem du noch in dem Unternehmen beschäftigt bist. In der Regel bekommst du die Abfindung nach dem Ende der regulären Kündigungsfrist. Du kannst mit einer Nachzahlung von Lohn und Gehalt für mehrere Monate rechnen.

Hast du ALG 1 oder Leistungen aus der Grundsicherung bezogen, werden diese mit den rückwirkenden Gehaltszahlungen verrechnet. Die Abfindung ist ein gesonderter Posten, der nicht zur Anrechnung kommt. Beachte jedoch, dass ein Aufhebungsvertrag wiederum zu der zwölfwöchigen Sperre beim ALG 1 führt.

Von Vorteil ist, wenn du nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen unmittelbar einen neuen Job antreten kannst. Dann musst du die Abfindung nicht für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

Was ist mit Schadensersatz?

Hat ein Arbeitnehmer nach gewonnener Kündigungsschutzklage über die Abfindung hinaus einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Arbeitgeber für die ungerechtfertigte Behandlung und die Existenzangst, die der ausstehen musste?

Nein!

All diese Ansprüche sind in der Regel mit der Abfindung ausgeglichen. Diese soll künftige Lohn- und Rentenausfälle absichern und den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigen. Nur in sehr seltenen Fällen reicht die Abfindung dafür aus.

Die fristlose Kündigung als Machtinstrument des Arbeitgebers

Grundsätzlich soll die fristlose Kündigung den Arbeitgeber vor Mitarbeitern schützen, die dem Unternehmen einen erheblichen Schaden zufügen. Doch in der Rechtssprechung hat der Arbeitnehmer in bis zu 80 Prozent der Fälle Erfolg: Die Klage wird abgewiesen. Der Prozess endet mit der Wiedereinstellung oder einem Vergleich.

Somit ist die fristlose Kündigung in vielen Fällen ein Machtinstrument des Arbeitgebers, das er zunächst nach Belieben einsetzen kann. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, sich unmittelbar zu wehren. Er muss die Güteverhandlung vor Gericht abwarten. Der Betriebsrat kann ihn nicht vor diesem Machtmissbrauch schützen.

Das soziale Sicherheitsnetz kann trotz jahrelanger Einzahlungen die Hilfen bis zum ersten Urteil verweigern. Im schlimmsten Falle steht der Arbeitnehmer vor dem Trümmern seiner Existenz.

Diese Praxis müsste geändert werden. Wer lange in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, sollte in den ersten Wochen nicht ohne Einkommen leben müssen. Doch derartige Änderungen werden gar nicht diskutiert.

Es ist traurig und falsch, dass Arbeitnehmer gezwungen sind, in die sozialen Sicherungssysteme einzuzahlen, ohne das sie daraus in den Wochen wirklicher Not keine Ansprüche ableiten können. Es entsteht das leider Gefühl, dass soziale Sicherungssysteme dann am besten greifen, wenn jemand noch nie gearbeitet hat.

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