Pflegekosten: Welche Rolle spielt die Familie?

Pflegekosten: Welche Rolle spielt die Familie?

Die Kosten für die Pflege könnten naher Zukunft so stark ansteigen, dass Pflegebedürftige sie nicht mehr bezahlen können. Das Sozialamt springt ein, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Doch vorher muss das Vermögen verwertet werden. Kinder sind ebenfalls in der Pflicht: Ab einem Verdienst von 100.000 EUR wird geprüft, ob sie einen Teil der Kosten für die Betreuung übernehmen können. Diese Obergrenze wurde 2020 eingeführt, um Familien zu entlasten. Jetzt steht sie im Zuge der leeren Kassen zur Disposition und könnte gesenkt werden. Ich stelle mir die Frage, ob es richtig ist, erwachsene Kinder in die Pflicht zu nehmen. Soll die Finanzierung der Pflege vom Familienmodell abhängen oder gibt es Alternativen?

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Sollten Kinder für ihre Eltern zahlen? Wir haben vier Kinder und eine klare Meinung dazu: Nein! Mein Mann und ich möchten das nicht. Doch wir wissen nicht, ob wir eine Wahl haben.

Sollen die Pflegekosten von dem Familienmodell abhängen?

Es gibt Fragen, die unsere Gesellschaft spalten. Erstmals wurde dies während der Corona-Pandemie deutlich. Geimpft oder nicht geimpft? Die Medien wiesen die Richtung an, die sozialen Netzwerke liefen heiß. Familien, Freunde und Nachbarn standen plötzlich auf unterschiedlichen Seiten. Die Diskussion um die Pflegeversicherung erinnert mich an diese Zeit. Familien gegen Kinderlose. Kinder müssen für ihre Eltern zahlen, Kinderlose bekommen Leistungen vom Staat. Auf welcher Grundlage kann die Politik derartige Beschlüsse treffen?

Es geht um die Pflegeversicherung. Sie sieht einem milliardenschweren Defizit entgegen. Der Sozialstaat hat keinen finanziellen Spielraum. Sparpläne werden diskutiert. Sie betreffen Familien, die erwachsene Kinder haben. Diese müssen schon jetzt einen Anteil leisten. Doch dieser könnte ausgeweitet werden.

Der Pflegebedarf wird im nächsten Jahrzehnt stark ansteigen

Der Pflegebedarf wird in Zukunft steigen. Das hat verschiedene Gründe. Die Menschen werden älter. Geburtenstarke Seniorenjahrgänge treffen auf geburtenschwache junge Generationen. Die Kosten für die Betreuung in einem Heim steigen mit der Inflation. Das eigene Einkommen und das Geld aus der Pflegeversicherung reichen bei immer weniger Senioren aus.

Bevor der Staat die Kosten für die Unterbringung im Heim übernimmt, müssen die eigenen Mittel aufgebraucht werden. Auch dort werden Änderungen diskutiert. So sind selbst bewohnte Eigenheime derzeit noch geschützt. Doch nichts ist in Bezug auf mögliche politische Entscheidungen sicher.

Zur Finanzierung der Pflege gibt es viele Ideen, aber noch keine konkrete Gesetzesänderung. Mich beschäftigt allein die Diskussion. Ich habe Kinder und möchte nicht, dass sie eines Tages für meine Pflege aufkommen müssen. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten, denn sie verdienen nicht so viel Geld. Doch niemand weiß, wie die Bestimmungen in zehn oder 20 Jahren aussehen. Aufgrund der Inflation wäre es angebracht, die Freibeträge zu erhöhen. Doch eine Senkung steht im Raum.

Familien sollen stärker belastet werden

Um die Kosten für die Pflegeversicherung in den Griff zu bekommen, sollen Familien stärker belastet werden. Neben strengeren Regelungen zur Verwertung von Wohneigentum ist es Im Gespräch, den Freibetrag für Kinder hinabzusetzen. Er bestimmt, ob Kinder für ihre Eltern zahlen müssen oder nicht.

Derzeit liegt der Freibetrag bei 100.000 EUR brutto. Wer der Sohn oder die Tochter mehr verdient, erfolgt eine individuelle Prüfung. Bei einem angemessenen Guthaben in den Lebenshaltungskosten können Kinder zur Zuzahlung bei den Pflegekosten verpflichtet werden.

Ich stelle mir in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen: Sind Familien benachteiligt, weil der Staat die Kosten bei Kinderlosen übernimmt? Was ist, wenn Eltern und Kinder gar keinen Kontakt zueinander haben? Müssen die Kinder trotzdem zahlen? Was ist, wenn sich das Gehalt von Geschwistern nur marginal unterscheidet? Einer muss zahlen, der andere ist befreit? Und wie das mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatz zu vereinbaren?

Ich habe mir verschiedene Familienkonstellationen angeschaut und die Möglichkeiten einer neuen Gesetzgebung in Gedanken durchgespielt. Wie immer sind es nur Beispiele, die keinen Anspruch auf Rechtssicherheit haben.

Gedankenexperimente: Die unterschiedlichen Familienkonstellationen

Nicht jeder hat Kinder, die Kosten für die Pflege übernehmen können. Und deshalb ist eine solche Idee ungerecht. Und zwar den Söhnen und Töchtern gegenüber, die eine sehr gute Ausbildung absolviert haben und ein gutes Einkommen haben. Sie werden denjenigen gegenüber benachteiligt, die weniger verdienen und nicht zahlen müssen.

Wer keine Kinder hat, kann auf den Staat vertrauen. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welchem Grund die Kinderlosigkeit eingetreten ist. Es gibt Geschwister, von denen einer mehr verdient, als der andere. Egal, welche Konstellation wir uns anschauen: Eine faire Lösung kann es bei diesen Plänen nicht geben.

Paare und Singles ohne Kinder

Kinderlose Paare müssen die eigene Pflege mit ihrem Vermögen finanzieren. Verwertet wird nicht nur Barvermögen, sondern in der Regel auch eine Immobilie, soweit diese vorhanden und nicht belastet ist. Sollten keine Rücklagen vorhanden oder aufgebraucht sein, übernimmt das Sozialamt die Kosten der Pflege.

Kinderlose Paare erheben in der Statistik häufiger den Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim. In vielen Fällen gibt es keine Angehörigen, die eine häusliche Pflege übernehmen können. Aus diesem Grund müssen sie schon jetzt einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung einzahlen.

Wenn es keine Kinder gibt, kann der Staat niemanden mit den Kosten für die Pflege belasten. In meinen Augen ist genau das der wichtigste Grund, aus dem die Kinder nicht in die Kostenübernahme einbezogen werden dürfen. Allein die Diskussion schlägt Wellen. Auch bei mir. Es entsteht eine Ungleichbehandlung, die nach dem Grundgesetz eigentlich nicht erlaubt ist.

Eltern mit mehreren Kindern

Haben Eltern ein Kind, wird das Einkommen geprüft, wenn es die Obergrenze von 100.000 EUR brutto übersteigt. Im Ergebnis der Prüfung muss sich das Kind an den Kosten beteiligen oder es wird freigestellt. In diesem Falle übernimmt das Sozialamt die Kosten ebenso wie bei Senioren, die kinderlos sind.

Bei mehreren Kindern wird jedes Einkommen separat geprüft. Im Ergebnis müssen die Kinder zahlen, wenn sie die Freigrenze überschreiten. Das kann innerhalb der Familie zu Problemen kommen. Der Sohn muss nicht zahlen, die Tochter schon. Benachteiligt werden Kinder, die eine gute Ausbildung haben.

Oft haben die Eltern diese Ausbildung finanziert. Nun geben die Kinder etwas zurück. Das wäre ein Diskussionspunkt. Ein anderer Standpunkt könnte die Ansicht vertreten, dass Eltern genug in die Zukunft ihrer Kinder investiert haben. Wer gut verdient, zahlt hohe Steuern und Sozialabgaben an den Staat. Reicht das nicht aus?

Wie werden die Kosten auf sehr gut verdienende Kinder verteilt?

Verdienen beide Kinder sehr gut, zahlen sie die Kosten nach einem Schlüssel, der sich an ihrem Einkommensunterschied orientiert. Ich arbeite mit einem vereinfachten Rechenbeispiel. Individuelle Freibeträge, die Kinder geltend machen können, bleiben unberücksichtigt.

Frau Grünberg muss in einem Pflegeheim betreut werden. Die Kosten liegen bei 5.000 EUR im Monat. Sie erhält Rentenzahlungen aus eigenen Ansprüchen und der Witwenrente in Höhe von 2.000 EUR. Die Pflegekasse zahlt den Höchstsatz von 2.096 EUR. Es gibt kein Vermögen, das angerechnet werden kann.

Es bleibt ein Fehlbetrag von 904 EUR im Monat. Frau Grünberg hat einen Sohn und eine Tochter. Der Sohn hat ein Einkommen von 200.000 EUR im Jahr. Die Tochter verdient 120.000 EUR. Beide liegen über der Grenze und sind leistungspflichtig.

Das Einkommen der Kinder wird zusammengerechnet. Der Sohn verdient einen Anteil von 62,5 % des Gesamteinkommens. Die Tochter erwirtschaftet 37,5 %. Nach diesen Werten setzt sich der Anteil zusammen, die beide für die Mutter zahlen müssen.

  • Sohn 565 EUR im Monat
  • Tochter 339 EUR im Monat

Somit teilen sich mehrere Kinder die Kosten für die Unterbringung von Vater oder Mutter in einem Pflegeheim. Jeder zahlt den prozentualen Anteil seines Gesamteinkommens. Diese Rechnung lässt sich auf mehrere Kinder erweitern. Verdienen die Geschwister gleich, übernimmt jeder den gleichen Anteil.

Der Sohn muss zahlen, die Tochter nicht

Bleiben wir bei dem Beispiel der Familie Grünwald. Die Tochter bekommt ein Baby und bleibt zwei Jahre zu Hause. In dieser Zeit erzielt sie kein Einkommen. Der Sohn übernimmt die Kosten für die Mutter allein und zahlt die vollen 904 EUR aus seinem Verdienst. Da dieser deutlich über 100.000 EUR im Jahr liegt, ist es wahrscheinlich, dass er den gesamten Betrag allein zahlen muss.

Die Tochter geht nach dem Ablauf der beiden Jahre wieder arbeiten. Sie hat ihr Pensum reduziert und verdient 99.000 EUR im Jahr. Somit fällt sie unter die Freigrenze und muss gar nichts zahlen. Obwohl ihr Einkommen nicht deutlich niedriger ist, als vor der Schwangerschaft, ist sie komplett von der Zahlung befreit.

Diese starren Vorgaben mit der Freigrenze kann zu innerfamiliären Spannungen führen. Dies kommt häufig vor, wenn sich die Geschwister nicht verstehen. Auf der anderen Seite gibt es viele Familien, in denen mehrere Kinder die Kosten unter sich aufteilen und individuelle Entscheidungen treffen.

Zerrüttete Familie ohne Kontakt

Grundsätzlich befreit ein Kontaktabbruch nicht von der Zahlung der Kosten für die Pflege der Eltern. Dies gilt auch dann, wenn das Kind das Elternteil gar nicht kennt oder wenn es seit Jahrzehnten gar keinen Kontakt gab.

Das Gesetz sieht im § 1611 BGB allerdings Ausnahmen vor. Diese greifen, wenn sich Eltern ihrem Kind gegenüber grob unbillig verhalten haben. Dies wäre der Fall, wenn kein Unterhalt gezahlt oder Gewalt angewendet wurde. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, die vom Sozialamt oder einem Gericht geprüft werden.

Ein Politiker spricht Klartext

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann ist gelernter Landwirt. Sein Zuständigkeitsbereich liegt in der Gesundheit. Er äußerte sich dahingehend, dass die Pflege kein Erbenschutzprogramm sein dürfe und Eigenheime künftig weniger Schutz erfahren. In Bezug auf die Verantwortung innerhalb der Familie sagte er:

Ich habe das Gefühl, dass sich die Familienverantwortung in den letzten Jahren immer weiter zurückentwickelt hat.

Albert Stegemann gegenüber der Osnabrücker Zeitung

Mit seiner Äußerung hat er im Grunde recht. Familien standen über Jahrhunderte füreinander ein. Von meinen Urgroßeltern, sie verstarben zwischen den 1940er- und 1970er-Jahren, war niemand in einem Pflegeheim. Alle verstarben zu Hause. Die Kinder hatten sich gekümmert, als die Kraft zu Ende ging.

Von meinen Großeltern, alle sind in den 1980er-Jahren verstorben, war niemand in einem Pflegeheim. Doch die familiären Strukturen und die Rolle der Frau in der Gesellschaft haben sich grundlegend verändert. Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Frauen künftig Vollzeit arbeiten, um für eine eigene Rente zu sorgen. Gleichzeitig wird die Reduzierung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige diskutiert. Dennoch soll die Familie stärker füreinander einstehen.

Die Vorstellungen sind nicht zu realisieren

Stegemann fordert, dass man darüber sprechen müsse, welche Aufgaben die Solidargemeinschaft und welche die Familie übernehmen müsse. Doch wie soll das realisiert werden? Abgesehen davon, dass Frauen arbeiten gehen und das auch oft müssen, weil ein Gehalt gar nicht mehr reicht, um eine Familie zu ernähren: Erwachsene Kinder leben heute nicht selten Hunderte Kilometer von den Eltern entfernt. Sollen Vater und Mutter im Alter in eine völlig fremde Region ziehen? Oder geben die Kinder ihr Leben auf, um für die Pflege der Eltern in ihre alte Heimat zurückzukehren?

Die biografischen Daten über Albert Stegemann sind rar. In den öffentlichen Quellen deutet nichts darauf hin, dass er selbst Kinder hat oder dass er Verantwortung für die Betreuung seiner Eltern übernimmt. Für mich stellt sich die Frage, inwieweit sich der Politiker mit dem Bereich eingehend beschäftigt hat. Denn seine Stellungnahmen können keinesfalls auf die breite Gesellschaft angewendet werden.

Kosten vs. Leistungen

Wie so oft, hat der Bürger das Gefühl, dass Leistungen bei gleichbleibenden oder steigenden Kosten gekürzt werden sollen. Der Beitrag für die Pflegeversicherung hat sich seit der Einführung im Jahre 995 vervierfacht. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dennoch reichen die Mittel nicht aus: Pflegebedürftige müssen schon jetzt mit ihrem Einkommen und Vermögen einspringen, wenn die Rente und das Pflegegeld nicht ausreichen. Es bleibt lediglich ein Taschengeld von 160 EUR im Monat. Es stellt sich die Frage, ob sich das Sparen überhaupt noch lohnt.

Warum zahlen Arbeitnehmer Jahrzehnte in die Pflegeversicherung ein, wenn die Kinder im Alter zur Kasse gebeten werden? Lediglich 14 Prozent der Pflegebedürftigen beanspruchen einen Heimplatz. Der überwiegende Teil wird zu Hause betreut: Von der Familie und von ambulanten Pflegediensten. Warum ufern die Kosten für einen Heimplatz aus, zumal es nicht nur positive Berichterstattungen über die Betreuung in Pflegeheimen gibt.

Über die Kosten nachdenken

In meiner Wahrnehmung könnte ein Pflegebedürftiger für 5.000 EUR im Monat eine private Kraft einstellen. Der Durchschnitts-Bruttolohn in der Pflege liegt bei 4.300 EUR brutto im Monat. Somit bezahlt jeder, der in einem Heim lebt, seine eigene Pflegekraft.

Mir ist bewusst, dass hohe Nebenkosten anfallen. Sie betreffen die Nebenkosten für das Wohnen, die Verpflegung, Miete oder Instandhaltung des Gebäudes, die pflegerischen Aufgaben und vieles mehr. Doch hier ist die Politik gefragt: Es kann nicht sein, dass Menschen, die im Alter Pflegebedarf haben, mit den Kosten vollkommen allein gelassen werden. Und es kann nicht sein, dass Familien gegenüber Kinderlosen benachteiligt sind.

Wo endet Familienverantwortung und wo beginnt die Verantwortung der Solidargemeinschaft?

Vielleicht bin ich als Teil einer großen Familie befangen. Für mich steht fest, dass unsere Senioren nicht in ein Pflegeheim gehen werden. Es sei denn, sie haben den ausdrücklichen Wunsch. Für mich persönlich ist ein Pflegeheim ausgeschlossen. Ich bin zu introvertiert und zu wenig anpassungsfähig, als dass ich mir vorstellen könnte, dort zu leben. Wir sorgen in der Familie füreinander.

Doch nicht nur deshalb bin ich der Ansicht, dass Pflegekosten, die über die Abdeckung der Versicherung hinausgehen, in der Verantwortung der Solidargemeinschaft stehen. Und zwar für jeden. Ich finde es ebenso ungerecht, dass Kinderlose mehr Geld in die Pflegeversicherung einzahlen müssen, wie ich es unfair finde, dass Kinder für die Betreuung ihrer Eltern zahlen müssen.

Wir brauchen mehr Kinder, in diesem Land. Doch junge Menschen denken aus verschiedenen Gründen darüber nach, warum sie überhaupt noch Kinder bekommen sollten. Auf die Eltern von morgen warten zahlreiche Kürzungen bei Jahrzehnte alten Leistungen. Beide müssen Vollzeit arbeiten, bis sie 70 Jahre alt sind, um für die eigene Rente vorzusorgen. Und dann sollen die Kinder noch die Pflegekosten übernehmen.

Ich meine, dass die Kosten für einen Heimplatz von der Solidargemeinschaft getragen werden muss. Für jeden, der es nicht selbst zahlen kann. Eigenheime sollten ebenso geschützt bleiben wie das Einkommen der Kinder. Denn sonst haben Kinderlose einen Vorteil, den niemand der Gesellschaft plausibel erklären kann. Oder doch? Schreib deine Meinung gern in die Kommentare.

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TS 2026-30

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