Ehegattensplitting abschaffen: Was das für Paare bedeutet
„Ich will das Ehegattensplitting abschaffen!“ Diese Worte sprach Vizekanzler Lars Klingbeil am 25. März 2026 bei einer Grundsatzrede in Berlin. Der Staat möchte der Wirtschaftskrise begegnen, indem die Bürger mehr arbeiten. In den Augen der Politik ist das Ehegattensplitting ein Anreiz, Teilzeit zu arbeiten oder gar nicht berufstätig zu sein. Doch stimmt das wirklich? Ich erkläre, was das Ehegattensplitting ist, und zeige an Beispielen, wie viel Geld Familien und verheiratete Paare sparen können. Und ich wage einen Ausblick was künftige Ehepaare erwartet.

Ehegattensplitting: Clickbait am frühen Morgen
Ich habe die Angewohnheit, nach dem Aufwachen die aktuellen Nachrichten zu lesen. An einem trüben Märzmorgen sprangen mir die Letter förmlich entgegen.
Lars Klingbeil will das Ehegattensplitting abschaffen.
Der Aufmacher war in der BILD nicht zu übersehen. Er stand direkt unter der Schlagzeile des Vortages, in der die Abschaffung der Familienversicherung von der Politik gefordert wurde. Würde beides beschlossen, kämen auf verheiratete Paare jährliche Mehrkosten von mehreren tausend Euro zu.
Ein Politiker überschätzt seine Macht
Glücklicherweise entscheidet Lars Klingbeil nicht allein über die Abschaffung des Ehegattensplittings. Ein entsprechendes Gesetz müsste Bundestag und Bundesrat passieren. Außerdem muss es mit dem Grundgesetz vereinbar sein, das Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt.
Die Änderung, wenn sie denn beschlossen wird, soll nur für künftige Ehen gelten.
Das erfuhr der interessierte Bürger aber erst am späten Abend, als sich der Vizekanzler im heute-journal den Fragen von Marietta Slomka stellte. Die Grundsatzrede im Bertelsmann-Haus wurde nicht live übertragen. Und so hatten die Medien den ganzen Tag Zeit, mit Aufregung zu schüren und Millionen Klicks zu generieren. Denn die Formulierung der neu geschlossenen Ehen tauchte in den News nicht auf. Clickbait nennt sich das, in der Sprache des Internets. Die Kommentare, angesiedelt zwischen Angst und Wut, rauschten in den sozialen Medien wie eine Welle durch das Land.
Fakt ist, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings eine Steuererhöhung wäre, die verheiratete Paare empfindlich treffen würde. Anders, als es die Politik derzeit kommuniziert, sind Frauen durch das Ehegattensplitting nicht benachteiligt. Ehepaare profitieren von einem steuerlichen Vorteil, wenn sie einen unterschiedlichen Verdienst erwirtschaften. Bei gleichem Einkommen hebt sich der Vorteil auf. Zu einem Nachteil kommt es in keiner der möglichen Konstellationen.
Zuwachs oder Verlust der Selbstbestimmung?
In der Tat treffe ich viele Frauen, die sagen, ich würd ja gern mehr arbeiten, aber dafür müsst Ihr das Ehegattensplittung abschaffen, weil es grad steuerlich überhaupt keine Anreize gibt, mehr zu arbeiten …
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil am 25. März 2026 im heute-journal
Sicher kennst auch du Frauen oder Männer, die in Teilzeit arbeiten. Im vertrauten Gespräch werden Gründe für die Entscheidung gegen eine Vollzeitstelle genannt. Die Kindererziehung steht im Vordergrund, aber auch die Betreuung älterer Familienangehöriger oder der moderne Begriff der Work-Life-Balance.
Es gibt Frauen im mittleren Lebensalter, die nach der Kindererziehung nicht mehr voll in den Job einsteigen, weil sie sich weiter um den Haushalt und die Familie kümmern möchten. Sie betreuen ihre Eltern, die Enkel, oder sie engagieren sich in gemeinnütziger Arbeit. Viele wünschen sich nach der Zeit mit den Kindern Raum für Hobbys und Freizeit mit dem Partner.
Ich persönlich habe noch nie gehört, dass eine Frau sagte, dass sie keine Vollzeitstelle annimmt, weil sie sich durch das Ehegattensplitting benachteiligt fühlt. Und das ist auch gar nicht der Fall. Durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wären Ehen benachteiligt, bei denen die Partner unterschiedlich verdienen. Das betrifft in Deutschland etwa mehr als 50 Prozent aller Haushalte, in denen den Partner verheiratet sind.
Eingriff in eine höchst persönliche Entscheidung
Mich würde interessieren, welche Frauen Lars Klingbeil getroffen haben möchte. Es müssen Frauen gewesen sein, die sich mit der Wirkung des Ehegattensplittings nicht sehr gut auskennen. Eher glaube ich, dass der Vizekanzler eine Parole ausgegeben hat. Zu keinem Zeitpunkt wird eine Frau diesen Satz zu ihm gesagt haben. Weil es gar nicht möglich ist, einen Politiker auf diese Weise von der Seite anzusprechen. Und weil Bürger, die den schriftlichen Weg nutzen, oberflächliche Antworten von einem Staatssekretär bekommen. Diese Erfahrung habe ich persönlich gemacht.
Die Idee, die Herr Klingbeil auf dem Rücken der Frauen vollmundig beschreibt, ist nichts weiter als ein Eingriff in eine höchst persönliche Entscheidung, die jedes Paar für sich treffen muss. Geht die Frau arbeiten? Ja oder nein? Arbeitet sie Vollzeit oder Teilzeit?
Wenn die Politik das Ehegattensplitting abschafft, benachteiligt sie Frauen, die weniger verdienen, als ihr Mann. Ein Lars Klingbeil weiß das vermutlich ganz genau. Doch er ist leider bekannt für schöne Worte, die den heißen Brei elegant umschiffen und grundsätzlich ganz wunderbar klingen.
Beseitigung der Fehlanreize am Arbeitsmarkt
Lars Klingbeil sprach in seiner Grundsatzrede außerdem von einer „Beseitigung der Fehlanreize am Arbeitsmarkt“. Frauen säßen in dem von der Politik geprägten Begriff der „Teilzeitfalle“ und würden aufgrund der hohen Steuern keine Vollzeitstelle annehmen.
Der wahre Fehlanreiz wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings. Möchte eine Frau heute in Vollzeit arbeiten, hat sie dadurch keinen Nachteil. Die Worte, die Lars Klingbeil in seiner Grundsatzrede so vollmundig präsentierte, sind schlichtweg falsch.
In Deutschland erzielen Frauen in aller Regel ein geringeres Einkommen als ihr Mann. Nur in zehn Prozent aller Haushalte, in denen das Paar miteinander verheiratet ist, verdient die Frau mehr als ihr Partner. In diesem Fall würde sie vom Ehegattensplitting profitieren. Verdient sie weniger als ihr Mann, hat er einen Steuervorteil. Bei gleichem Verdienst hebt sich der Vorteil auf.
Somit wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings ein Fehlanreiz. Die Anzahl der Haushalte, in denen Frauen und Männer in etwa gleich verdienen, liegt zwischen 25 und 35 Prozent. Somit wären bis zu 75 Prozent der verheirateten Ehepaare durch die Abschaffung des Ehegattensplittings benachteiligt.
Was ist das Ehegattensplittung überhaupt?
Zu der Aussage von Lars Klingbeil habe ich viele Diskussionsbeiträge in den sozialen Netzwerken gelesen. Schnell wurde deutlich, dass die Funktion des Ehegattensplittings vielen Menschen gar nicht bekannt ist. Es wurde häufig mit der Steuerklasse III und dem Steuerfreibetrag verwechselt, den der Besserverdienende in der Steuerklassenkombination III/V vom Partner in Anspruch nehmen kann.
Das Ehegattensplittung hat mit dem Freibetrag nur indirekt etwas zu tun. Es handelt sich vielmehr um einen Steuervorteil, den verheiratete Paare unabhängig von der Steuerklasse in Anspruch nehmen können. Er greift auch in der Steuerklasse IV ohne Faktor. In dieser Konstellation behält jeder Ehepartner seinen individuellen Freibetrag.
Der Vorteil des Ehegattensplittings bemisst sich am Verdienstunterschied der Ehepartner: Je höher der Gehaltsunterschied ist, desto mehr profitiert das Paar vom Ehegattensplitting.
Die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft
Das Ehegattensplittung gibt es seit 1958. Damals galt in der BRD die Alleinverdienerehe als Standard. Frauen durften nur arbeiten, wenn der Mann seine Einwilligung dafür gab. Diese Vorgabe wurde erst im Jahre 1977 gestrichen. Vielleicht erklärt sie das Phänomen, dass Frauen aus dem Westen Deutschlands ihre finanzielle Unabhängigkeit sehr stark verteidigen und die Hausfrauenehe oft sehr harsch kritisieren.
Die Ehe gilt rechtlich als eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der die Partner füreinander Verantwortung übernehmen. Diese schlägt sich unter anderem in einer gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung nieder: Wer verheiratet ist, muss für den Partner aufkommen, wenn dieser kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt. Für diese Unterhaltsverpflichtung sollte er im Gegenzug in steuerlicher Hinsicht profitieren.
Das Ehegattensplitting ist im Grunde eine Steuersenkung für Paare mit deutlich unterschiedlichem Verdienst. Die Einführung des Ehegattensplittings sollte der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren entgegenwirken, bei denen sich das Einkommen stark unterscheidet. Wenn zwei Personen dieses Einkommen in fiktiver Betrachtung gemeinsam erwirtschaften, zahlen sie weniger Steuern. Das ist das Ziel des Ehegattensplittings.
Besteuerung nach der Splittingtabelle
Ehegatten werden nach der Splittingtabelle besteuert. Sie unterscheidet sich von der Grundtabelle für die Steuerklassen I und II in der Höhe der Steuersätze. Die Splittingtabelle wird automatisch mit dem Zeitpunkt der Hochzeit angewendet. Anträge müssen nicht gestellt werden.
Die Funktion des Ehegattensplittings lässt sich am besten an einem Beispiel erklären.
Herr Müller hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 80.000 EUR brutto im Jahr. Er ist ledig. Seine Steuerlast liegt bei etwa 22.464 Euro im Jahr. Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei etwa 28 Prozent. Zur Anwendung kommt die Grundtabelle.
Er heiratet, seine Frau bekommt ein Baby und gibt ihre Berufstätigkeit auf. Herr Müller erwirtschaftet das jährliche Haushaltseinkommen von 80.000 EUR im Jahr allein. Jetzt greift das Ehegattensplitting: Das Finanzamt nimmt an, dass Herr Müller und Frau Müller je 40.000 EUR des Gesamteinkommens erwirtschaftet haben.
Das Steuern unterliegen in Deutschland der Progression. Das bedeutet: Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Steuersatz. Er beginnt bei 14 Prozent und endet bei 42 Prozent. Dies hat zur Folge, dass der Steuersatz für einen Verdienst von 40.000 EUR deutlich niedriger ist, als bei einem Einkommen von 80.000 EUR.
Für Familie Müller bedeutet es, dass für die 80.000 EUR Jahreseinkommen der Steuersatz veranschlagt wird, der für 40.000 EUR gilt. Es sind durchschnittlich 18 Prozent. Das Ehegattensplitting senkt den Steuersatz für das Gesamteinkommen um zehn Prozent. Herr Müller muss nur noch 14.418 Euro zahlen. Zur Anwendung kommt die Splittingtabelle. Die Ersparnis beträgt 8.046 EUR im Jahr oder 670 EUR im Monat.
Je höher der Unterschied im Verdienst ist, desto höher ist auch die Steuerersparnis.
Der Grundfreibetrag soll berücksichtigt werden
Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings dürfte Herr Müller nach den derzeitigen Plänen den Freibetrag für seine Frau geltend machen. Das sind derzeit 12.096 EUR im Jahr. Um diesen Betrag reduziert sich sein Verdienst. Er müsste nach der Grundtabelle 67.904 EUR versteuern. Das ergibt einen Steuersatz von etwa 25 Prozent und eine Steuerlast von 17.214 EUR.
Familie Müller würde im Jahr eine um 2.796 EUR höhere Steuer zahlen, als vor der Abschaffung des Ehegattensplittings. Das ergibt eine monatliche Mehrbelastung von 233 EUR. Für die meisten Paare mit unterschiedlichem Verdienst ist die Abschaffung des Ehegattensplittings gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung. Nur für Paare, die annähernd gleich verdienen, ändert sich nichts.
Gleicher Verdienst – kein Effekt durch das Ehegattensplitting
Frau und Herr Krause arbeiten im gleichen Unternehmen und bekommen ein identisches Gehalt von 40.000 EUR im Jahr. Wie Familie Müller, werden sie nach der Splittingtabelle besteuert. Auch hier addiert das Finanzamt den Verdienst und teilt ihn zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes durch zwei. Heraus kommen die 18 Prozent, die auch Herr Müller zahlt. Denn wenn ein identisches Einkommen erst verdoppelt und dann wieder geteilt wird, ergibt sich exakt der Verdienst, den Herr und Frau Krause erwirtschaften.
Die Ersparnis durch das Ehegattensplitting beginnt spürbar zu wirken, wenn ein Partner mindestens 65 Prozent des Gesamteinkommens erwirtschaftet. Bei einem Verhältnis von 60 zu 40 fällt die Reduzierung der Steuer nur sehr gering aus.
Die Politik führt den Wähler in die Irre
Die Worte von Herrn Klingbeil passen nicht zu den Berechnungen, auf denen das Ehegattensplitting aufgebaut ist. Somit ist es ein weiteres Beispiel dafür, wie die Politik den oft unwissenden Bürger in die Irre führt.
Dass das Wissen über die Funktion des Ehegattensplittings nicht so weit verbreitet ist, verwundert nicht: Nirgendwo werden Schüler in der Regelschule in das Steuerrecht eingeführt. Einige lernen es in Ausbildung und Studium, andere beschäftigten sich aus Interesse damit.
Als unsere Kinder klein waren, habe ich für einige Jahre nicht gearbeitet. In dieser Zeit habe ich mich mit dem Ehegattensplitting beschäftigt. Bei den Berechnungen hat mir die KI geholfen. Eigeninitiative ist gefragt, wenn es um Steuerwissen geht. Ob das von der Politik so gewollt ist?
Steuerliche Entlastung und Steuererhöhung an einem Tag
Bei der Grundsatzrede von Lars Klingbeil von jenem 25. März 2026 erwähnte er ein interessantes Detail am Rande, das ich persönlich mit dem Begriff der Lächerlichkeit umschreiben möchte
95 Prozent der Beschäftigten sollen merkbar entlastet werden, mit mehreren hundert Euro im Jahr.
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil bei einer Grundsatzrede in der Bertelsmann-Stiftung in Berlin
Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings würde der Vizekanzler bis zu 75 Prozent der Haushalte, in denen das Paar verheiratet ist, mit mehreren tausend Euro im Jahr belasten. Gleichzeitig verspricht er eine Entlastung von mehreren hundert Euro im Jahr und umschreibt diese mit dem Begriff merkbar.
Beim genauen Hinschauen verkündete Lars Klingbeil eine massive Steuererhöhung für Millionen Bürger, um kurz danach eine winzige Entlastung von mehreren hundert Euro im Jahre in den Raum zu stellen. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Diese Dekadenz dieses Politikers, der einer ehemaligen Arbeiterpartei angehört, ist wirklich schwer zu überbieten.
Was künftige Ehepaare erwartet
Unser jüngster Sohn ist Mitte 20. Seit drei Jahren hat einer eine Freundin. Beide planen eine gemeinsame Zukunft. Als ich hörte, dass die Bundesregierung das Ehegattensplitting abschaffen möchte, musste ich an unsere Hochzeit denken. Mein Mann war bei unsere Hochzeit 19 Jahre alt. Ich war 18. Wir lebten in der DDR und heirateten, um eine Wohnung zu bekommen.
Sollten die beiden jungen Leute jetzt noch schnell heiraten, um vom Ehegattensplitting zu profitieren? Ich sprach den Vorschlag aus und erntete entsetze Blicke. Heiraten? Jetzt schon? Um Gottes Willen!
Noch schnell das Aufgebot bestellen?
Ich verstehe die Zurückhaltung. Sie ist zeitgemäß. Doch ich erklärte den beiden, dass sie, wenn die Politik ihre Idee durchsetzt, deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden, als die Paare, die bereits verheiratet sind. Möchte die Mama nach der Geburt eines Babys für einige Zeit zu Hause bleiben, beträgt der finanzielle Einschnitt bei einem durchschnittlichen Einkommen zwischen 300 und 500 EUR im Monat.
Das ist die Konsequenz, die viele Ehepaare erwartet, wenn Lars Klingbeil das Ehegattensplitting abschafft. Wer ohnehin heiraten möchte, sollte das Aufgebot bestellen. Wir bekamen damals vier Wochen nach unserer Hochzeit eine Wohnung.
Noch wird die Ehe mit einer günstigeren Steuer belohnt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik oder die Verfassungsrichter Herrn Klingbeil bremsen. Und dass sich ein Politiker findet, der dem Bürger erklärt, dass der wahre Fehlanreiz nicht beim Ehegattensplitting, sondern bei dessen Abschaffung liegt.

ISSN 3053-674X
TS 2026-16





