Pflegekosten und Eigenheim: Ist die Debatte gerecht?

Pflegekosten und Eigenheim: Ist die Debatte gerecht?

Die Pflegekosten erreichen Dimensionen, die aus der Pflichtversicherung allein nicht mehr bezahlbar sind. Um die Lohnnebenkosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, sucht die Politik nach Alternativen. Schon jetzt sind Pflegekosten und das Eigenheim eine Kombination, die im Fall der Aufnahme in eine Seniorenresidenz zur Disposition steht. Angesichts der leeren Kassen möchte die Politik die Vorgaben verschärfen: Eigenheime, auch wenn sie selbst bewohnt sind, könnten künftig stärker für die Begleichung der Pflegekosten herangezogen werden. Doch ist das nicht längst der Fall? Ich habe mir die derzeitigen Vorgaben angeschaut und finde die Debatte zutiefst ungerecht. Wozu sollten Menschen in ein Eigenheim investieren, wenn sich der Staat im Fall der Pflegebedürftigkeit einen Zugriff sichert?

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Sollte das Eigenheim verkauft werden, um die Pflegekosten zu decken?

Die hohen Kosten für den Platz in einem Pflegeheim

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen bei durchschnittlich 5.000 EUR. Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 eingeführt. Damals betrug der Beitrag ein Prozent vom Bruttolohn. Diesen teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Heute liegt der Beitrag bei 3,6 Prozent für Eltern, die ein Kind erziehen oder ein erwachsenes Kind haben. Mehrkindfamilien können bis zum 25. Geburtstag des Kindes Abschläge geltend machen. Kinderlose zahlen 4,2 Prozent. Somit ist der Betrag im Durchschnitt um das Vierfache gestiegen.

Die Pflegeversicherung war zu keinem Zeitpunkt als Vollversicherung gedacht. Sie sollte nur einen Teil der Kosten decken. Doch nun gerät auch diese Finanzierung ins Wanken: Die Anzahl der Menschen mit Pflegebedarf steigt. Die Kosten ebenfalls: Gehälter, Mieten und Energiekosten sind gestiegen. Menschen, die Pflegebedarf haben, müssen immer mehr Geld aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Nun steht die Verwertung von Eigenheimen in der Diskussion.

Pflegebedürftige Menschen sollen eine höhere Eigenleistung erbringen

Bei der Pflegeversicherung wird eine höhere Eigenleistung gefordert. Derzeit zahlt die Pflegekasse maximal 2.100 EUR im Monat im höchsten Pflegegrad 5. (Stand 2026). Die Rente und alle anderen Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Verpachtung, werden ebenfalls angerechnet. Oft bleibt ein Betrag übrig, der von dem Pflegebedürftigen nicht finanziert werden kann. Ist kein Vermögen vorhanden, springt das Sozialamt ein.

Eine Beispielrechnung

Herr Schmidt bekommt einen Platz im Pflegeheim. Die Kosten liegen bei 5.000 EUR im Monat. Er ist an Demenz erkrankt und hat die höchste Pflegestufe 5.

  • Leistung aus der Pflegeversicherung: 2.096 EUR im Monat
  • Rente: 1.800 EUR im Monat (abzüglich eines Taschengeldes von rund 160 EUR im Monat)
  • Vermögen: 35.000 EUR auf einem Sparbuch

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Rente reichen für die Deckung der monatlichen Kosten nicht aus. Herr Schmidt muss zunächst 25.000 EUR aus seinem Vermögen verbrauchen. Für eine Person ist ein Betrag von 10.000 EUR geschützt. Nach knapp 20 Monaten ist das Vermögen aufgebraucht. Dann springt das Sozialamt ein und zahlt die fehlenden Kosten.

Das Beispiel vereinfacht die Rechtslage. Je nach Heimkosten, Pflegegrad, Zuschlägen und persönlicher Situation können die Beträge abweichen.

Wer zahlt die Differenz?

Zur Diskussion steht der Differenzbetrag, den Herr Schmidt nach der Verwertung seines Vermögens nicht mehr aufbringen kann. Es handelt sich in der Beispielrechnung um einen Betrag 1.264 EUR monatlich. Herr Schmidt lebte zur Miete, er hatte kein Eigenheim. Somit konnte er nach der Verwertung seines kleinen Vermögens Sozialleistungen beanspruchen.

Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit?

Wie sähe die Rechnung aus, wenn Herr Schmidt ein Eigenheim besitzen würde? Derzeit gibt es eine Debatte, dass Eigenheime für die Pflegekosten herangezogen werden können.

Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben. Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.

Albert Stegemann (CDU) am 28. Mai 2026 gegenüber der BILD-Zeitung

Die Aussage schlug hohe Wellen und heizte eine Diskussion um die Finanzierung der Pflege an. Das war wohl auch das Ziel des Politikers, zumal er eine Regelung in den Ring warf, die es bereits gibt: Angehörige gaben in den Medien und in den sozialen Netzwerken an, dass das Eigenheim der Eltern bereits seit Jahren verwertet wird, um die Pflegekosten zu decken.

Das Eigenheim für die Pflege verwerten? – Der Gedanke ist nicht neu

Wir sprachen mit Freunden über das Thema. Sie versicherten uns, dass die persönlichen Schilderungen in den sozialen Netzwerken stimmen. Schon jetzt steht das Eigenheim zur Disposition, wenn die monatlichen Einkünfte und die Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreichen. Bedeutet: Es ist kein neuer Gedanke, den der CDU-Politiker in den Ring wirft. Wenn es ein Eigenheim als Vermögenswert gibt, wird dieser nach der derzeitigen Rechtslage geprüft. Ob das eigene Häuschen als Schonvermögen gilt oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung.

Wann sind Eigenheime geschützt?

Ist ein Eigenheim geschützt oder nicht? Die Antwort auf die Frage ist kompliziert. Es gibt kein Gesetz, die das Eigenheim grundsätzlich vor einem Zugriff bewahren. Die Regelungen, die derzeit gelten, verlangen immer eine Prüfung des Einzelfalls. Konkret stehen drei Fragen im Raum:

  • Wird das Eigenheim nach dem Auszug des Pflegebedürftigen von einem weiteren Angehörigen bewohnt?
  • Gilt die Immobilie im Sinne des Sozialgesetzbuches als angemessen?
  • Würde die Verwertung für die Angehörigen eine unzumutbare Härte darstellen?

Als Härtefall kann gelten, wenn Angehörige ein hohes Alter haben und schon sehr lange in ihrem Haus leben. In diesem Fall wäre es eine unzumutbare Belastung, wenn sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden.

Menschen mit Handicap, die in dem Eigenheim leben, genießen ebenfalls einen besonderen Schutz. Gleiches gilt für Familienangehörige, die lange die häusliche Pflege geleistet haben und das Haus nun übernehmen möchten.

Es gibt zahlreiche andere Beispiele, bei denen es nicht zur Verwertung kam. So gibt es Eigenheime, die mehrere Eigentümer haben oder bei denen ein Nießbrauchrecht eingetragen ist. Wenn das Haus nach dem Auszug des Pflegebedürftigen unbewohnt und unbelastet ist, kann schon jetzt eine Verwertung erfolgen.

Soll bestehendes Recht aufgeweicht werden?

Wird die von Stegemann angestoßene Debatte dazu führen, dass der bislang geltende Schutz aufgeweicht wird? Einen Gesetzentwurf gibt es bislang noch nicht. Dafür aber Kritik aus der Politik und von Sozialverbänden.

Ob es angemessen ist, bei einem Eigenheim von einem Erbenschutzprogramm zu sprechen, ist Gegenstand einer hitzigen Diskussion. Normalverdiener sparen in der Regel viele Jahre und zahlen nach dem Einzug in ihr eigenes Haus einen Kredit ab. Das Eigenheim verspricht mietfreies Wohnen im Alter und es schützt vor Mietsteigerungen. Es gilt somit als eine wichtige Säule der Altersvorsorge.

Das Eigenheim ist mehr als nur Vermögen

Die emotionale Komponente kommt hinzu: Das Eigenheim ist eine Lebensleistung. Es ist ein Zuhause, das oft über Jahrzehnten von einer Familie bewohnt wird. Ist es gerecht, wenn ein Politiker von einem „Erbenschutzprogramm“ spricht, das abgeschafft gehört? Oder sollte es auch weiterhin als selbstverständlich gelten, dass Kinder von dem Fleiß und der Sparsamkeit ihrer Eltern profitieren?

Angesichts der neuen Debatte stellt sich für viele Menschen die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, für das Alter zu sparen. Was ist mit Gutverdienern, die ein anderes Lebensmodell wählen und ihr Geld nicht in ein Eigenheim investieren, sondern in Reisen und einen hohen Lebensstandard?

Diese Fragen versuche ich in einem anderen Artikel zu beantworten. Hier stelle ich die derzeitige Rechtslage mit der Forderung des Politikers Stegemann gegenüber und stelle die Frage, ob eine Änderung der bestehenden Vorgaben gerechtfertigt wäre. Welche Meinung hast du dazu? Schreib es gern in die Kommentare.

Die Müllers investieren in ein Eigenheim

Herr und Frau Müller lernen sich im Studium kennen. Beide arbeiten Vollzeit. Die beiden Kinder werden erst von den Großeltern, später in Kita und Hort betreut. Mit Mitte 30 kauft das Ehepaar ein Eigenheim. Sie zahlen es über einen Zeitraum von 20 Jahren ab und investieren regelmäßig Geld in die Instandhaltung. Mit dem Renteneintritt hat das Haus einen Wert von 500.000 EUR.

Zehn Jahre später muss Herr Müller in ein Pflegeheim umziehen. Er ist an Demenz erkrankt. Frau Müller leidet an einer Herzschwäche und kann die Pflege ihres Mannes nicht übernehmen. Die Kinder leben mehrere hundert Kilometer entfernt.

Das Eigenheim bleibt geschützt

Die Rente von Herrn Müller und die Zahlung aus der Pflegekasse reichen für die Kosten der Heimunterbringung nicht aus. Das Sozialamt prüft, ob Frau Müller das Haus einsetzen muss, um die Kosten zu tragen. Da die Wohnfläche nicht zu groß und der Wert des Hauses marktüblich ist, ergibt die Einzelfallentscheidung, dass das Haus nicht verwertet wird. Frau Müller kann darin wohnen bleiben. Das Sozialamt übernimmt die Kostendifferenz über einen Zeitraum von mehreren Jahren, bis Herr Müller im Pflegeheim verstirbt.

Seine Frau kann bis zu ihrem Tod im Familienheim wohnen bleiben. Die Kinder erben das Haus, verkaufen es und teilen sich den Erlös. Die Immobilie wurde nicht für die Bezahlung der Kosten eingesetzt. Somit ging den Erben nichts verloren. Das Sozialamt hat die Pflegeleistung finanziert. Genau diesen Punkt kritisiert Albert Stegemann. Wie könnte die Alternative aussehen, wenn es eine Gesetzesänderung geben würde?

Die Ehefrau müsste das Haus verwerten

Bislang gibt es nur die Aussage des Politikers Stegmann. Somit können nur Überlegungen angestellt werden, wie die Verwertung eines Eigenheims durchgesetzt werden könnte. Die Immobilie gehört Herrn und Frau Müller jeweils zur Hälfte. Dies bedeutet, dass nur der Anteil von Herrn Müller in die Verwertung einfließen dürfte.

Nach der Aussage des Politikers haben sich Experten dazu geäußert, wie diese Verwertung durch die Behörden durchgesetzt werden könnte. Da Frau Müller zur Hälfte Eigentümerin ist und in ihrem Haus wohnen bleiben möchte, ist ein Verkauf unwahrscheinlich. Somit könnten die Behörden die Befugnis bekommen, eine Grundschuld oder eine Hypothek auf den Anteil von Herrn Müller zu legen. Diese könnte dann von den Erben eingefordert werden.

Muss der Ehepartner aus dem Haus ausziehen?

Was wäre, wenn Frau Müller nicht als Miteigentümerin in dem Haus eingetragen wäre? In diesem Fall könnten die Behörden einen Verkauf anstreben, um die Kosten für die Betreuung von Herrn Müller zu decken. Es wäre sein Vermögen, das im Falle einer Gesetzesänderung angetastet werden dürfte. Hat Herr Müller seiner Frau allerdings ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, das im Grundbuch eingetragen ist, wäre ein Verkauf sehr schwierig.

Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung des Herrn Stegemann im Rahmen einer möglichen Gesetzesänderung berücksichtigt wird. Derzeit stellt sich die Frage, ob eine Immobilie, die bislang als Altersabsicherung sehr beliebt war, in Bezug auf die Pflegekosten zu einem Erbenschutzprogramm deklariert werden darf. Dient sie nicht in erster Linie der Absicherung der Menschen, die sie gekauft haben? Und sollte sie einem der beiden Partner weggenommen werden, wenn der andere eine umfassende Betreuung benötigt?

Ist Altersabsicherung ein Erbenschutzprogramm?

Meiner Meinung nach bestraft die vollmundige Aussage des CDU-Politkers von einem „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ diejenigen, die in ihrem Leben gearbeitet und Geld in eine Immobilie investiert haben. Für einen Durchschnittsverdiener ist das Eigenheim häufig mit Entbehrungen verbunden. Viele Hausbesitzer schreiben in den sozialen Netzwerken, dass sie nur selten in den Urlaub gefahren sind oder sich nie einen Neuwagen leisten konnten.

In erster Linie soll ein Eigenheim der Sicherung der eigenen Rente dienen. Die Kinder erben erst nach dem Tod von einem oder beiden Elternteilen. Haben sie nicht das Recht, von der Lebensleistung ihrer Eltern zu profitieren?

Das Eigenheim hat nicht nur einen materiellen, sondern auch einen hohen persönlichen Wert. Wenn Herr Müller so krank ist, dass er in einem Pflegeheim betreut werden muss, ist das für seine Ehefrau und für die Kinder eine große Belastung. Sollte Frau Müller zusätzlich mit einer Zwangshypothek belastet werden? Ich denke nicht.

Lohnt sich das Arbeiten noch?

Lohnt es sich heute überhaupt noch, arbeiten zu gehen? Angesichts der leeren Sozialkassen stellen sich immer mehr Menschen diese Frage. Zumal jemand, der sein Geld für schöne Reisen, teure Autos und einen gehobenen Lebensstil ausgibt, im Alter vom Staat versorgt würde, wenn sein Vermögen aufgebraucht ist. In diesem Vergleich wäre der Immobilienbesitzer doppelt bestraft.

Hinzu kommt, dass sich das sogenannte Erbenschutzprogramm gegen all jene richtet, die arbeiten gehen. Wer nichts hat, muss nichts geben. Somit wären all jene bestraft, die gut verdienen und häufig ein ganzes Arbeitsleben hinter sich haben. Das würde die Spaltung der Gesellschaft noch weiter befeuern. In den sozialen Netzwerken finden sich viele Neidkommentare. Doch diese bringen die Diskussion nicht voran.

Viel wichtiger wäre die Beantwortung der Frage, warum der Staat für grundlegende Leistungen nicht mehr einspringen kann. Warum sind die Sozialkassen leer? Aus welchem Grund werden die Leistungen für die arbeitende Bevölkerung immer weiter gekürzt? Und wieso gibt es eine verpflichtende Pflegeversicherung, die immer teurer wird, aber doch nicht alle Kosten deckt? Die sich veränderten Demografie ist schon in den 1990er-Jahren bekannt gewesen. Warum hat die Politik nicht reagiert.

Meine Meinung: Die Belastungsgrenze ist erreicht

Deutschland befindet sich in einer Krise, deren Ende nicht absehbar ist. Die sozialen Sicherungssysteme sind am Limit. Nicht nur die Pflegeversicherung kämpft mit hohen Kosten: Den Krankenkassen fehlen Milliarden, der Rentenkasse ebenso. In allen Bereichen sind Einsparungen geplant, die den Bürger empfindlich treffen könnten. Im Gespräch sind die Abschaffung des Ehegattensplittings und der kostenfreien Familienversicherung für Ehepartner. Die Menschen sollen länger arbeiten und weniger Rente bekommen.

Die Pläne, so sie denn umgesetzt würden, treffen besonders die jüngere Generation hart. Die Folgen sind spürbar, noch bevor ein Gesetz geändert wurde: Die Geburtenrate geht weiter zurück. Als vierfache Mutter ist das für mich absolut verständlich. Ich gebe ehrlich zu, dass ich die Doppelbelastung aus Vollzeitjob und der Erziehung der viert Kinder nicht hätte stemmen wollen.

Ein Reihenhaus mit einem Gehalt? – Heute kaum realisierbar

Ich blieb ein paar Jahre mit den Kindern zu Hause. Dennoch konnten wir uns in den 1990er-Jahren mit einem Median-Gehalt und einem Förderkredit der ILB ein Reihenhaus leisten. Das ist heute undenkbar. Somit mag sich die Frage nach der Verwertung des Eigenheims in den zukünftigen Generationen gar nicht mehr stellen. Denn es werden sich nur noch Paare oder Familien mit überdurchschnittlichem Gehalt ein Haus leisten können. Und die sind dann auch in der Lage, die Pflegekosten zu zahlen.

Vollzeit arbeiten und Kinder erziehen?

Viele junge Paare verzichten heute schon auf Kinder oder bekommen höchstens eins. Genauso würde ich heute auch entscheiden. Die sozialen Leistungen, die Familien über Jahrzehnte getragen haben, stehen allesamt auf dem Prüfstand. Junge Frauen, die heute mit ihren Kindern zu Hause bleiben möchten, sind verunsichert.

  • Sie bekommen nur eine geringe Rente
  • Die Witwenrente soll gestrichen werden
  • Der Ehemann muss in die Familienversicherung einzahlen
  • Es gibt kein Ehegattensplitting mehr
  • Für die Pflegekosten muss das Eigenheim verwertet werden

Es ist auch im Gespräch, dass Kinder für die Pflege ihrer Eltern tiefer in die Tasche greifen müssen. Teilzeitarbeit soll durch diese Maßnahmen unattraktiver gemacht, die Minijobs gänzlich abgeschafft werden.

Stirbt das Modell der klassischen Familie?

Liebe Politiker, die Belastungsgrenze ist jetzt schon erreicht. Wenn Ihr all diese Maßnahmen umsetzt, müsst Ihr Euch nicht wundern, dass das Modell der klassischen Familie stirbt. Und Ihr müsst Euch keine Gedanken um ein „Erbenschutzprogramm“ machen. Denn kinderlose Paare vererben an Verwandte, und da wird die Immobilie garantiert verwertet. Woher die künftigen Rentenzahler kommen sollen, ist fraglich. Denn Kinder tragen den Generationenvertrag.

Wir leben in der Familie eng beieinander und kümmern uns umeinander. Vielleicht wird das Pflegeheim für uns nie ein Thema sein. Und so bleibt das Reihenhäuschen in der Familie. Doch das sollte auch für Familien gelten, deren Kinder sich nicht kümmern können. Weil sie weit entfernt wohnen. Oder im Arbeitsprozess stark eingespannt sind.

Liebe Politiker, anstatt den arbeitenden Bürgern so massiv ins Portemonnaie zu greifen, solltet Ihr Eure eigenen Finanzen überprüfen. Sind die Gelder wirklich gerecht verteilt? Oder gäbe es Posten, die gestrichen werden und in die Sozialsysteme fließen könnten? Dann könnten Paare ihr Häuschen, für das sie ein Leben lang gearbeitet haben, an die Kinder vererben. Das wäre gerecht. Denn Fleiß und Sparsamkeit dürfen nicht noch härter bestraft werden, als es heute schon der Fall ist.

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TS 2026-26

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