Leihmutterschaft: Gesetze im internationalen Vergleich
Die Leihmutterschaft ist in Bezug auf ihre Gesetze in den einzelnen Ländern ganz unterschiedlich geregelt. Dies gilt auch für die Länder der EU: Jeder Staat entscheidet eigenständig, ob er das Austragen eines Kindes von einer Leihmutter erlauben möchte oder nicht. In den meisten Ländern der Welt ist Leihmutterschaft in allen Formen verboten. So auch in Deutschland. Andere Staaten setzen enge Grenzen. Die Anforderungen an eine Leihmutter sind in allen Staaten hoch. Ich habe mir die Leihmutterschaft Gesetze einmal angeschaut und festgestellt, dass nur ein einziges Land Paaren mit Kinderwunsch eine größtmögliche Freiheit bietet. In allen anderen Staaten sind die Vorgaben eng gesteckt. Wo liegen die Unterschiede und welche Modelle der Leihmutterschaft gibt es? Und warum entscheiden sich so viele Staaten für ein Verbot?
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Das Wichtigste in Kürze:
- Leihmutterschaft ist in Deutschland grundsätzlich verboten
- In der EU gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung
- Einige Staaten erlauben nur bestimmte Formen der Leihmutterschaft
- Die meisten Freiheiten haben Eltern mit Kinderwunsch in den USA
- Es ist erlaubt, die Leihmutterschaft im Ausland zu beauftragen
Leihmutterschaft – was ist das?
Eine Leihmutter vermietet ihren Körper. Die Frau wird durch künstliche Befruchtung schwanger und trägt das Kind aus. Nach der Geburt übergibt sie es ihrem Auftraggeber. Dies können Einzelpersonen oder Paare sein, die den Wunsch haben, ein Baby zu bekommen. Sie können oder wollen es aber nicht selbst austragen.
Der Begriff „Leihmutterschaft“ umfasst verschiedene Modelle. Sie unterscheiden sich in der Verwandtschaft zwischen Leihmutter und Kind und in der Frage, ob die Schwangerschaft bezahlt oder ohne Honorar erfolgt.
Genetische Beziehung:
- Gestationelle Leihmutterschaft: Die Leihmutter und das Baby sind nicht miteinander verwandt. Die Eizelle stammt von einer anonymen Spenderin
- Traditionelle Leihmutterschaft: Die Leihmutter ist die Spenderin der Eizelle. Das Baby trägt ihre Gene
Vergütung:
- Klassische Leihmutterschaft: Die Leihmutter bekommt für die Dienstleistung der Schwangerschaft und der Geburt ein Honorar
- Altruistische Leihmutterschaft: In diesem Modell handelt die Leihmutter aus Nächstenliebe. Sie bekommt die Kosten für die medizinische Betreuung erstattet, aber kein Honorar
Die meisten Verträge zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern kombinieren das gestationelle und klassische Modell miteinander: Die Leihmutter trägt ein Baby aus, mit dem sie genetisch nicht verwandt ist, und bekommt dafür eine Vergütung.
Rechtliche Sicherheit für die Wunscheltern
Das gestationelle Modell bietet Wunscheltern die größtmögliche rechtliche Sicherheit. Die Elternschaft wird den Wunscheltern vor der Geburt von einem Gericht übertragen. Für den seltenen Fall, dass die Leihmutter das Kind nach der Geburt behalten möchte, gibt es die rechtliche Hürde der fehlenden genetischen Verwandtschaft. Die Gerichte sprechen das Baby in den meisten Fällen den Wunscheltern zu.
Drei Menschen sind an der gestationellen Leihmutterschaft beteiligt:
- Die Wunschmutter oder eine anonyme Spenderin liefert die Eizelle
- Der Wunschvater oder ein anonymer Spender liefert die Samenzelle
- Die Leihmutter vermietet ihren Uterus und trägt den Fötus aus
Es hört sich nach einem kalten Geschäft an, und das ist es in den meisten Fallen auch. Leihmütter bekommen für die Dienstleistung ein Honorar, das zwischen 15.000 und 75.000 US-Dollar pro Schwangerschaft liegt. Die niedrigen Vergütungen werden in Georgien und der Ukraine gezahlt. In den USA bekommen Leihmütter deutlich mehr Geld.
Die altruistische Leihmutterschaft ohne Honorar
Eine Leihmutterschaft ohne Honorar ist in einigen europäischen Ländern erlaubt, etwa in den Niederlanden, auf Zypern oder in Portugal. Eine Vergütung ist verboten. Die Leihmütter bekommen lediglich eine Aufwandsentschädigung für ihre Kosten.
Das altruistische Modell ist eine Form der Leihmutterschaft, die auf einer Art Nächstenliebe beruht. Die Leihmutter möchte anderen Menschen zu helfen, die sich ein Baby wünschen. Sind es Freunde oder Verwandte, wird auch die seltene traditionelle Leihmutterschaft vereinbart, bei der die Leihmutter eine eigene Eizelle spendet. Personen, die der Leihmutter fremd sind, können über das altruistische Modell ebenfalls Eltern werden. Sie lernen die Leihmutter über Agenturen oder Vermittlungsstellen kennen. Diese dürfen nur gemeinnützig arbeiten.
Unterschiedliche Leihmutterschaft Gesetze in den einzelnen Ländern
In der EU gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Leihmutterschaft. Jedes Land handelt nach eigenen Gesetzen. Kommerzielle Formen der Leihmutterschaft sind in allen EU-Ländern verboten. Ist das altruistische Modell gestattet, können homosexuelle Paare ausgeschlossen sein. Die Tabelle zeigt eine Auswahl aus einigen Ländern.
| Land | Altruistische Leihmutterschaft | Homosexuelle Paare |
|---|---|---|
| Niederlande | ✔ Ja | ✔ Ja |
| Großbritannien | ✔ Ja | ✔ Ja |
| Griechenland | ✔ Ja | ✘ Nein |
| Portugal | ✔ Ja | ✘ Nein |
| Deutschland | ✘ Nein | ✘ Nein |
In Deutschland ist Leihmutterschaft grundsätzlich verboten. Im europäischen Ausland ist eine Leihmutterschaft für deutsche Staatsbürger schwierig durchzusetzen. Die Gesetze beschränken die Leihmutterschaft häufig auf ihre eigenen Staatsbürger. Die Gerichte müssen den Vertrag vorab genehmigen. Eine offizielle Anwerbung von Leihmüttern ist verboten. In einigen Ländern müssen sich Eltern und Leihmutter kennen. Manchmal kann die spätere Anerkennung des Kindes für die Wunscheltern schwierig sein, wenn es im Ausland geboren wurde.
Länder wie Georgien, die Ukraine und die USA haben eine offene Gesetzgebung, die ausländische Staatsbürger einschließt. Doch in der Ukraine das Geschäft seit dem Beginn des Krieges nur noch eingeschränkt möglich. Auch Russland gestattete bis zum Kriegsbeginn Leihmutterschaften für Ausländer.
| Land | Kommerzielle Leihmutterschaft | Homosexuelle Paare |
|---|---|---|
| Georgien | ✔ Ja | ✘ Nein |
| Ukraine | ✔ Ja | ✘ Nein |
| USA | ✔ Ja (je nach Bundesstaat) | ✔ Ja (je nach Bundesstaat) |
Homosexuelle Paare oder Männer können eine Leihmutter derzeit nur in den USA beauftragen. Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich. Die meisten Bundesstaaten bieten den Zugang zur Leihmutterschaft für alle Wunscheltern an.
Weltweit dominiert das Verbot
Wenn wir weltweit auf die Gesetze bezüglich der Leihmutterschaft schauen, dann dominiert das Verbot der Leihmutterschaft. Deutschland ist somit nicht das einzige Land, das die Leihmutterschaft untersagt. Auch Frankreich, Italien und Spanien erteilen das Verbot in allen Formen. Interessant ist der Blick nach Skandinavien: Die Länder gelten als liberal und aufgeschlossen, Doch die Leihmutterschaft ist in keinem der Staaten gestattet.
In Asien war die Leihmutterschaft in Indien bis 2021 als kommerzielles Angebot erlaubt. Jetzt dürfen Wunscheltern nur noch die altruistische Variante wählen. Japan kennt keine Regelungen, dort gibt es die Leihmutterschaft faktisch nicht. In China und Nepal ist sie verboten. In Thailand haben ausländische Paare keinen Zugang zu den Programmen.
Gleiches gilt für die meisten Länder Afrikas. Südafrika erlaubt das altruistische Modell. In Nigeria bieten private Kliniken eine Leihmutterschaft an. In den anderen Ländern gibt es keine Gesetze oder ein vollständiges Verbot.
Australien und Neuseeland erlauben das altruistische Modell. Kommerzielle Leihmutterschaften sind untersagt. Somit bleibt vielen Paaren nur die USA für die Erfüllung des Kinderwunsches.
Wie finden Wunscheltern eine Leihmutter?
Die Vermittlung einer Leihmutter erfolgt über Agenturen. Oft dauert es Monate, bis eine Leihmutter gefunden wurde und alle Voruntersuchungen abgeschlossen sind. Die Leihmutter wird medizinisch und psychologisch untersucht. Sie muss mindestens ein Kind geboren haben.
Nach der Vertragsschließung erfolgt die Befruchtung mehrerer Eizellen mittels In-vitro-Fertilisation. Sie werden genetisch untersucht. In der Regel können sich die Eltern das Geschlecht aussuchen. Die ausgewählte Eizelle wird in den Uterus der Leihmutter eingesetzt. Die Erfolgsquote beträgt 50 bis 70 Prozent. Ist eine Schwangerschaft eingetreten, beträgt die Quote für die Lebendgeburt ebenfalls 50 Prozent. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte.
Die Leihmutterschaft ist ein Prozess, der sich über mehrere Monate oder Jahre hinziehen kann. Die Gesamtkosten können in den USA bis zu 200.000 EUR betragen. In den osteuropäischen Ländern sind es bis zu 50.000 EUR.
Wunscheltern und Leihmutter in persönlicher Beziehung
Wie wir beim Blick auf die Gesetzgebung gesehen haben, ist in vielen Ländern ausschließlich das altruistische Modell gestattet. Die Vorschriften sind nicht einheitlich. In den Niederlanden ist die Leihmutterschaft zwar erlaubt, eine Werbung oder Vermittlung aber strengstens untersagt. Somit kennen die Wunscheltern die Leihmutter in der Regel persönlich. Grundsätzlich können auch ausländische Staatsburger eine Leihmutterschaft beauftragen. Doch es setzt eben diese Bekanntschaft voraus.
Warum entscheiden sich künftige Eltern für eine Leihmutter?
Die Angabe eines Grundes ist bei einer kommerziellen Leihmutterschaft nicht notwendig. Es gibt eine lockere Altersgrenze, die jenseits des 50 Geburtstags ansetzt, aber nicht fest definiert ist. In einigen Ländern, etwa in Georgien oder der Ukraine, ist eine medizinische Begründung für die Leihmutterschaft erforderlich. In den meisten Bundesstaaten der USA steht die Dienstleistung jedem offen. Wunscheltern müssen keine Begründung angeben.
Hier sind die wesentlichen Gründe für die Entscheidung, eine Leihmutter zu engagieren:
- Unfruchtbarkeit der Frau (angeboren oder durch Krankheit erworben)
- Homosexuelle und alleinstehende Männer
- Die Frau möchte nicht selbst schwanger werden
Dass die Frau nicht schwanger werden möchte, ist von Prominenten bekannt. Paris Hilton, Cristiano Ronaldo oder Naomi Campbell haben Kinder von einer Leihmutter austragen lassen. Kim Kardashian wünschte sich gemeinsam mit ihrem Ehemann Kanye West nach zwei schwierigen Schwangerschaften weitere Kinder und engagierte aus diesem Grund eine Leihmutter.
Die Unfruchtbarkeit der Frau kann durch Fehlbildungen der Gebärmutter, Endometriose oder Erkrankungen wie Krebs ausgelöst werden. Bei homosexuellen Männern scheidet eine natürliche Schwangerschaft aus biologischen Gründen aus.
Leihmutterschaft – warum sie in Deutschland nicht erlaubt ist
Die Politik begründet das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland mit verschiedenen Faktoren. Das Embryonenschutzgesetz regelt unter anderem, das eine künstliche Befruchtung nicht mit dem Ziel ausgeführt werden darf, das Kind an Dritte weiterzugeben. Die Eltern müssen im Fall der Gesetzesübertretung keine Strafe befürchten. Sie würde dem Arzt gelten, der den Eingriff durchgeführt hat.
Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland ebenfalls verboten und unter Strafe gestellt. Der Schutz von Frauen ist ein weiterer Grund für die Untersagung einer Leihmutterschaft. Finanzielle Probleme könnten zu einer Leihmutterschaft verleiten, ohne über die Folgen nachzudenken. Der Gesetzgeber sieht die Gefahr, dass Frauen sich genötigt fühlten könnten, eine Leihmutterschaft anzubieten. Entweder von nahestehenden Personen oder durch finanziellen Druck.
Kinder haben in Deutschland ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Das Kind einer Leihmutter könnte mit seiner Herkunft Probleme bekommen und in einen persönlichen Konflikt geraten. Auch der Schutz der Menschenwürde ist wichtiger Aspekt, da Leihmutterschaft auf einem Vertrag beruht.
Die rechtliche Grauzone
Obwohl Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, bleibt sie deutschen Staatsbürgern nicht vollständig verwehrt. Sie dürfen die Dienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen. Bezüglich der Einreise hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2014 entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen über eine Elternschaft unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden müssen. Eine solche Voraussetzung ist gegeben, wenn das Kind von einem Elternteil genetisch abstammt.
Offizielle Zahlen gibt es zur Leihmutterschaft nicht. Durch Prominente, die Kinder von einer Leihmutter austragen lassen, wird das Thema immer wieder diskutiert. Vonseiten der Politik sind in Bezug auf die Leihmutterschaft keine Erleichterungen geplant: Es bleibt bei dem Verbot, eine Leihmutter zu engagieren.
Sollte Leihmutterschaft verboten werden?
Ich bin der Meinung, dass die Entscheidung zu einem so sensiblen Thema von der Frau getroffen werden sollte. Wenn sich ein Paar oder eine Einzelperson entscheidet, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen, und wenn sich eine Frau findet, die dazu bereit ist, dann sollte sich die Politik nicht einmischen. In Bezug auf die Abstammung gibt es in so vielen Familien Lügen und Ungereimtheiten: Wir sind davon betroffen, mein Mann lernte seinen leiblichen Vater erst mit 55 Jahren kennen, weil seine Mutter ihn belogen hatte. Mein Mann und wir als Familie mussten damit umgehen. Warum sollte ein Kind, das von einer Leihmutter ausgetragen wurde, damit Probleme haben, wenn dies in einem angemessenen Rahmen kommuniziert wird?
Zwei-Klassen-Gesellschaft
Auf der anderen Seite gibt es sicher Frauen, die sich des Geldes wegen entscheiden, ihren Körper für die Schwangerschaft mit einem fremden Kind herzugeben und es anschließend bereuen. Es bleibt ein schwieriges Thema. Bedenklich finde ich persönlich, dass Einzelpersonen oder Eltern die Dienstleistung in den USA in Anspruch nehmen dürfen. Möglich ist das nur für vermögende Menschen.
So entsteht eine Zweiklassen-Gesellschaft. Wer es sich leisten kann, beauftragt die Dienstleistung in den USA. Wer das nicht kann, muss auf ein Kind verzichten. Das finde ich nicht gut. Aber es ist leider Teil unserer Politik, dass Geld Türen öffnet … oder auch nicht.


ISSN 3053-674X
TS 2026-33


