Minijobs abschaffen: Wem nützt das wirklich?
Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission möchte die Minijobs abschaffen. In der Begründung heißt es, Frauen könnten nicht ausreichend für das Alter vorsorgen. Der Minijob fördere die geringfügige Beschäftigung. Frauen hätten durch die Abgabenfreiheit keinen Anreiz, mehr zu arbeiten. Doch wie sieht die Realität aus? Etwa sieben Millionen Menschen haben in Deutschland einen Minijob. Knapp die Hälfte von ihnen sind Männer. Ein großer Teil der Minijobber zahlt in einem Hauptberuf Steuern und Sozialabgaben. Minijobs werden überwiegend im Dienstleistungsbereich und in kleineren Unternehmen angeboten. Somit würde eine Streichung der Minijobs auch Arbeitgeber nachteilig treffen. Es stellt sich die Frage, wer von einem Aus der Minijobs wirklich profitiert.
⏱ Etwa 15 Minuten Lesezeit

Was sind Minijobs und welche Unternehmen bieten sie an?
Minijobs wurden in der Regierungszeit von Bundeskanzler Schröder eingeführt, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Seit dem 1. April 2003 darf jeder Bürger unabhängig von seinem Status und Verdienst im Hauptberuf einen Minijob annehmen. Du zahlst für den Minijob keine Steuern und keine Sozialabgaben. Dein Arbeitgeber führt eine Pauschale an das Finanzamt ab. Derzeit sind es 30 Prozent.
Seit 2013 hast du die Möglichkeit, für deinen Minijob Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Es handelt sich um den Differenzbetrag zwischen der Arbeitgeberleistung und dem vollen Versicherungsbeitrag für die Rente. Das sind 3,6 Prozent. Auf Antrag kannst du dich von dieser Verpflichtung freistellen lassen. Dann bleibt der Minijob für dich abgabenfrei. Mehr als 80 Prozent der Minijobber nutzen diese Möglichkeit der Freistellung, weil die Wirkung auf die Rentenzahlung nur sehr gering ausfällt.
Soviel darfst du als Minijobber verdienen
Bei der Einführung der Minijobs im Jahre 2003 lag die Grenze für den steuerfreien Zuverdienst bei 400 EUR im Monat. Seitdem wurde sie an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Derzeit darfst du 603 EUR monatlich verdienen (Stand 2026). Im Jahre 2027 steigt der Betrag infolge einer weiteren Mindestlohnerhöhung auf 633 EUR.
Du kannst den Verdienst auf mehrere Minijobs aufteilen. Er bleibt steuer- und abgabenfrei, solange du die Obergrenze nicht überschreitest. Dein beruflicher Status ist unerheblich: Auch bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit kannst du einen Minijob annehmen.
Viele Minijobs in Handel und Gewerbe
Welche Unternehmen schreiben Minijobs aus? Sehr viele Angebote gibt es im Dienstleistungsbereich, im Handel und in kleinen und mittleren Betrieben.
Besonders häufig sind Minijobs bei Unternehmen, die:
- flexible Arbeitszeiten benötigen,
- saisonale Schwankungen haben,
- Abend- und Wochenenddienste besetzen müssen,
- oder kurzfristige Personalengpässe ausgleichen.
Arbeitgeber haben den Vorteil, dass sie dich dann einsetzen können, wenn sie deine Arbeitskraft benötigen. Du genießt neben der Steuerfreiheit eine hohe Flexibilität im Job. Du musst dem Arbeitgeber in Stoßzeiten zur Verfügung stehen, bist aber nicht an einen Vollzeitjob gebunden. So kannst du den Minijob sehr gut mit einem Studium, der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbinden.
Branchen, in denen Minijobber arbeiten
- Einzelhandel
- Supermärkte
- Drogerien
- Bekleidungsgeschäfte
- Baumärkte
- Gebäudereinigung
- Büroreinigung
- Treppenhausreinigung
- Hausmeisterdienste
- Logistik und Lagerwirtschaft
- Kommisionierung
- Lagerarbeiten
- Versand
- Kurierdienste
- Gastgewerbe
- Restaurants
- Cafés
- Hotels
- Imbisse
- Gesundheits- und Sozialwesen
- Pflegeheime
- Arztpraxen
- Ambulante Pflegedienste
- Betreuung
Als Minijobber arbeitest du häufig während der Saison oder an den Wochenenden. Dabei ist es erlaubt, in hoch frequentierten Zeiten Stunden anzusammeln. Den Lohn oder das Gehalt lässt du dir in den kommenden Monaten auszahlen. So kannst du mit der Kombination aus Saisonarbeit und Minijob ein Einkommen erzielen, das über das gesamte Jahr stabil ist.
Vorteile und Kritik
Minijobs sind bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern beliebt. Unternehmer behalten in Zeiten schwacher Konjunktur ihre Lohnkosten im Griff. Als Minijobber profitierst du von einem Verdienst, der frei von Steuern und Abgaben ist. Die Arbeitszeit ist überschaubar und häufig sehr flexibel.
Es gibt auch Kritik: Arbeitnehmer teilen Vollzeitstellen gern gezielt in mehrere Minijobs auf. Es gibt Branchen, in denen Vollzeitjobs kaum noch ausgeschrieben werden. Dies gilt vor allem für die Gastronomie und für den Handel.
Der Verdienst ist im Minijob eher gering. Oftmals zahlen die Arbeitgeber nur Mindestlohn oder einen Stundensatz, der geringfügig darüber liegt. Als Fachkraft arbeitest du im Minijob oft für eine Entlohnung, die deiner Qualifikation nicht entspricht.
Grundsätzlich hast du als Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch in der Praxis werden diese Leistungen nicht gewährt oder gar nicht eingefordert. So haben viele Minijobber kein Einkommen, wenn sie krank sind oder Urlaub haben.
Der größte Kritikpunkt betrifft die Anwartschaft auf die Rente: Wenn du viele Jahre im Minijob arbeitest, erwirbst du nur einen sehr geringen Rentenanspruch. Bist du nicht durch einen Hauptjob oder den Ehepartner versorgt, hast du als Rentner Anspruch auf eine staatliche Grundsicherung. Diese belastet den Staatshaushalt.
Warum möchte die Regierung Minijobs abschaffen?
Es gibt mehrere Gründe für den Vorschlag, die Minijobs abzuschaffen. Menschen sollen in Vollzeit arbeiten, weil sie durch den Minijob keine Rentenansprüche erwerben. Doch was ist mit den Beschäftigten, die bewusst in Teilzeit arbeiten? Weil sie Kinder betreuen, sich um Angehörige kümmern oder weil sie einen Partner haben, der sehr gut verdient?
Ich habe in meinem Arbeitsleben nur in der Ausbildung Vollzeit gearbeitet. Dann bekam ich vier Kinder, studierte und begann meine freiberufliche Tätigkeit als Autorin. Es gibt viele Tage in meinem Arbeitsleben, an denen ich mehr als acht Stunden am Tag beschäftigt war. Und andere, an denen ich gar nicht gearbeitet habe. Diese persönliche Freiheit habe ich sehr geschätzt.
Darf die Regierung überhaupt eine Vollzeitbeschäftigung einfordern? Und ist es richtig, zur Unterstützung dieser Forderung die steuer- und abgabenfreien Jobs zu streichen und sie nur noch Schülern zu ermöglichen?
Der Minijob als Nebenjob
Etwa sieben Millionen Menschen sind in Deutschland im Minijob beschäftigt. Doch nur vier Millionen haben keinen Hauptjob. Dies bedeutet, dass knapp die Hälfte der Minijobber in einer regulären Beschäftigung Rentenansprüche erwerben. Sie sind abgesichert und nutzen den Minijob für einen steuerfreien Zuverdienst. Es stand zur Debatte, dieser Gruppe weiterhin Zugang zum Minijob zu gewähren. Doch die Kommission sieht eine vollständige Abschaffung vor und nimmt nur Schüler davon aus.
Die Kommission will geringfügige Beschäftigungen weitgehend abschaffen, nur Schüler sollen sie noch nutzen können. Damit will man vor allem erreichen, dass Frauen ihre Arbeitszeit erhöhen und besser vor Altersarmut geschützt sind.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten von 22.06.2026
Erwähnung finden ausschließlich Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen sollen. Doch die Hälfte aller Minijobber sind Männer. Darunter Ehepartner und Familienväter, die einen Hauptjob haben und im Minijob Geld für den Urlaub oder andere Extras verdienen. Der Fokus auf die Frau und ihren Erwerb von Rentenansprüchen für mich ein vorgeschobener Grund für die Streichung der steuerfreien Jobs.
Das Scheitern einer Idee
Die ursprüngliche Idee des Minijobs war es, Arbeitnehmer über eine geringfügige Beschäftigung in eine Vollzeitstelle zu überführen. Dieses Modell ist nicht aufgegangen. Viele Unternehmen schreiben lieber mehrere Minijobs aus, als eine Vollzeitstelle zu besetzen. Der Grund dafür ist die Flexibilität, die der Minijob bietet.
Ihr Chef weiß seine Minijobber zu schätzen: „Die Minijobs sind für mich ultrawichtig, weil einfach die Flexibilität hervorragend ist“, sagt er in der Küche des Restaurants. Wenn er Festangestellte bitte, ins Restaurant zu kommen, müsse er sie gleich für vier, fünf Stunden lang dabehalten. „Und zu einer Aushilfe kann ich gleich sagen: Ey, du bist heute nur für zwei Stunden da“. Insgesamt arbeiten in dem Restaurant 20 Minijob-Beschäftigte – die Hälfte der Belegschaft.
Inhaber eines Wirtshauses in Oberbayern gegenüber dem Bayerischen Rundfunk
Die Praxis des bayerischen Wirtes steht in Kritik: Unternehmer umgehen mit der Ausschreibung von Minijobs die hohen Lohnkosten, die in der Verantwortung der Politik stehen. Wenn der Minijob wegfällt, könnte das vor allem für kleine und mittlere Dienstleister zu einem großen Problem werden.
Die Forderung nach Mehrarbeit
Die Forderung, dass wir mehr arbeiten sollen, ist seit dem Regierungsantritt von Bundeskanzler Merz schon häufig gefallen. In der Realität ist das gar nicht so einfach.
- Vollzeitstellen sind nicht immer verfügbar
- Ältere Arbeitnehmer finden in einigen Branchen keinen Job mehr
- Kindererziehung und Berufstätigkeit sind in Deutschland nur schwer zu vereinbaren
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abschaffung der Vergünstigungen eines Minijobs zur Mehrarbeit animiert. Zumal mehr als die Hälfte der Minijobber bereits einem Haupterwerb nachgehen. Vollzeitstellen sind vielen Unternehmern zu teuer. Sie müssen die Arbeitnehmer auch in Zeiten schwacher Konjunktur beschäftigen. Das kann eine ohnehin knappe Kalkulation weiter belasten.
Möchten Frauen keine Steuern und Abgaben zahlen?
Die Aussage einer Gewerkschaftsmitarbeiterin hat mich sehr irritiert. Sie ist der Meinung, dass Frauen, die lange im Minijob gearbeitet haben, nicht mehr bereit sind, Sozialabgaben zu zahlen.
Also die Kolleginnen und Kollegen, die fünf oder zehn Jahre in einem Minijob unterwegs waren, sind gewohnt, dass sie netto für brutto bezahlt bekommen.
Heike Stoffels. Bezirksverband Oberbayern der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Mir stellt sich die Frage, ob Frauen im Minijob arbeiten, weil sie keine Steuern und Abgaben zahlen. Würden sie ihre Stundenzahl erhöhen, wenn das Privileg der Abgabenfreiheit wegfiele? Oder möchten viele von ihnen die Doppelbelastung aus Vollzeit-Berufstätigkeit, Kindererziehung und Haushaltsführung vermeiden? Ist die Frau durch einen Ehepartner versorgt, könnte sie ihren Nebenverdienst ganz aufgeben.
Frauen in Minijobs erwirtschaften keine lebensfähige Rente
Der Minijob macht es so gut wie unmöglich, eine lebensfähige Rente zu bekommen.
Heike Stoffels. Bezirksverband Oberbayern der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Frau Stoffels hat leider recht. Frauen, die im Minijob arbeiten, weil sie sich der Kindererziehung widmen, klassisch den Haushalt führen oder Angehörige pflegen, haben im Alter keine lebensfähige Rente. Doch woran liegt das? Sind sie zu bequem, Vollzeit zu arbeiten, oder hat das politische System versagt, das Frauen ohne klassische Erwerbsbiografie in die Altersarmut schickt?
Blick auf die Niederlande
Wir haben eine enge Bindung an die Niederlande. Daher wissen wir, dass dort jeder Bürger, der für einen Zeitraum von 50 Jahren einen Wohnsitz nachweisen kann, eine Grundrente bekommt, die höher ist, als die deutsche Durchschnittsrente. Somit sind Frauen, die nie gearbeitet haben, versorgt. Sie mussten sich nie Gedanken um eine Vollzeitstelle machen und im Alter keine Flaschen sammeln.
Wechsel in Vollzeit durch den Wegfall der Minijobs?
Nun sollen Frauen in Deutschland die fehlgeschlagene Politik der letzten Jahrzehnte durch Eigenleistung kompensieren. Wir brauchen Kinder, um den Generationenvertrag zu erfüllen. Die Kleinen müssen wir mit spätestens einem Jahr in die Fremdbetreuung abgeben, um Vollzeit zu arbeiten und unsere eigenen Rentenansprüche zu sichern.
Ich hätte ohne die Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein, keine vier Kinder bekommen. Diese Doppelbelastung aus abhängigem Vollzeitjob und Kinderbetreuung hätte ich nicht leben wollen. Wenn ich mich für die Karriere entschieden hätte, wäre ich kinderlos geblieben.
Für mich stellt sich die Frage, ob junge Frauen heute ebenso denken. Werden sie wirklich in eine Vollzeitstelle wechseln, wenn sie für ihren Minijob Abgaben zahlen müssen? Oder hätten sie nicht längst nach einer solchen Stelle gesucht?
Ich hoffe, dass die Bevormundung der Politik das gewünschte Ziel nicht erreicht. Jeder Mensch ist eigenständig und entscheidet selbst, wie er sein Arbeitsleben verbringen möchte. Dabei sollte er die Sozialkassen nur belasten, wenn er in Not gerät.
Erhöhung der Abgaben durch die Hintertür
Die Frage, warum die Regierung die Minijobs abschaffen möchte, ließ sich durch die Argumente von Regierung und Gewerkschaft nicht beantworten. Frauen können heute trotz Minijob-Regelung in Vollzeit arbeiten und Rentenansprüche erwerben. Wenn sie sich dagegen entscheiden, wird die Abschaffung des Minijobs daran nichts ändern.
Unternehmer, besonders im Handel, in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich, verlieren die Möglichkeit, Menschen flexibel zu beschäftigen. Was das für Auswirkungen hätte, bleibt abzuwarten. Offenbar hat sich die Rentenkommission damit gar nicht beschäftigt.
Wer künftig in der geringfügigen Beschäftigung verbleibt, zahlt Beiträge für die Rentenversicherung. Offen ist, ob auf die Jobs künftig Steuern und Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen werden. Dann wäre der Minijob als Nebenverdienst nicht mehr attraktiv. Viele Unternehmen würden ihre Beschäftigten verlieren.
Die Staatskassen sind leer
Denn durch den Wegfall der Steuer- und Abgabenfreiheit verdient der Staat an den Minijobs mehr Geld. Verbirgt die Politik hinter dem Vorwand der Rentendiskussion für Frauen eine erneute Abgabenerhöhung?
In meinen Augen ist das der Grund, aus dem die Minijobs wegfallen sollen. Sie sind steuer- und sozialabgabenfrei, der öffentliche Haushalt bekommt eine Pauschale. Diese ist geringer als die reguläre Abgabenlast.
Die Rentenversicherung hätte Mehreinnahmen im sechsstelligen Bereich, wenn alle Arbeitnehmer, die heute im Minijob beschäftigt sind, diesen weiterführen. Die Rente, die der Beschäftigte zusätzlich bekommt, ist sehr gering. Ich habe das einmal durchgerechnet.
Die Rentenversicherung profitiert. Der Rentner nicht.
Frau Bergmann arbeitet seit zwanzig Jahren in einer Arztpraxis. Sie hat den Beruf erlernt und einige Jahre in Vollzeit gearbeitet. Dann heiratete sie und bekam drei Kinder. Ihr Mann hat ein sehr gutes Einkommen. Als das jüngste Kind drei Jahre alt war, wollte Frau Bergmann wieder stundenweise arbeiten. Ein Allgemeinmediziner suchte eine Fachkraft für zwei Vormittage in der Woche. Das war für Frau Bergmann ein perfektes Angebot. Sie bewarb sich auf die Stelle und erhielt den Zuschlag.
Sie erhält ihren Verdienst steuer- und sozialabgabenfrei. Ab 2013 verzichtet sie auf die Aufstockung und zahlt den Zusatzbetrag von 3,6 Prozent nicht. Somit fließt nur der Arbeitgeberanteil in Höhe von 15 Prozent auf ihr Rentenkonto.
108 EUR Rente durch den Minijob
Der Erwerb eines Rentenpunkts erfordert den Medianverdienst. Derzeit sind dies etwa 50.000 EUR brutto im Jahr. Somit muss ein Arbeitnehmer etwa 9.300 EUR in die Rentenversicherung einzahlen, um einen Rentenpunkt zu bekommen. Der Wert eines Rentenpunkts beträgt derzeit etwa 40 EUR. Dies bedeutet, dass der Durchschnittsverdiener sein Rentenkonto mit 40 EUR brutto im Jahr füllt.
Frau Bergmann hat in ihren 20 Jahren Tätigkeit in der Arztpraxis etwa 108.000 EUR verdient. Damit erwirbt sie 2,7 Rentenpunkte. Dies entspricht derzeit einer Bruttorente von 108 EUR im Monat. In den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit war ein Rentenpunkt mehr wert als heute.
Wenn der Minijob rentenversicherungspflichtig wird
Nun möchte die Regierung den Minijob in die Rentenversicherungspflicht überführen. Frau Bergmann und ihr Arbeitgeber zahlen künftig jeweils 9,3 Prozent des Bruttolohns ein. Für die Arztpraxis wird es etwas günstiger. Frau Bergmann zahlt künftig 56,08 EUR von ihrem Verdienst in die Rentenversicherung ein. Ihr Rentenwert erhöht sich pro Jahr um einen Betrag von 6,08 EUR.
Frau Bergmann muss noch 15 Jahre arbeiten, bis sie das Rentenalter erreicht. In dieser Zeit leistet sie aus ihrem ehemals steuerpflichtigen Einkommen einen Beitrag von etwas mehr als 10.000 EUR. Ihre zusätzliche Rente beträgt 90 EUR brutto.
Die Rentenkasse hätte Mehreinnahmen von 21,08 EUR monatlich. Nehmen wir für unsere Beispielrechnung an, dass jeder Minijobber 603 EUR verdient und dass die sieben Millionen Menschen weiter in dem Beschäftigungsverhältnis verbleiben, dann kommen wir auf Mehreinnahmen von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr für die Rentenversicherung. Wenn Beschäftigte, wie es sich die Regierung erhofft, in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln, verdienen Staat und Sozialkassen mit.
Meine fiktive Beispielrechnung kann Denkfehler beinhalten. Doch ich kann mir nicht vorstellen, dass Rentenkommission und Politik diese Rechnung nicht vor Augen haben. Somit denke ich, dass es bei der Abschaffung der Minijobs darum geht, Mehreinnahmen zu erzeugen. Die Sorge um die Rente der Frauen ist nur ein Vorwand.
Fazit: Minijob abschaffen – der Staat profitiert
Wenn die Regierung den Minijob abschaffen sollte, wäre der Staatshaushalt der einzige Profiteur. Arbeitnehmer verlieren die Möglichkeit eines steuer- und abgabefreies Zuverdienstes. Sie würden Rentenbeiträge zahlen, die ihnen einen nur sehr geringen Rentenanspruch einbringen. Unternehmer, besonders kleine Betriebe und solche, die saisonale Dienstleistungen verbringen, verlieren ihren flexiblen Arbeitskräfte. Das dürfte in vielen Branchen zu einem großen Problem werden.
Das Ziel, Frauen in eine Vollzeitstelle zu bringen, sodass sie eigene Rentenansprüche erwirbt, dürfte die Politik nicht erreichen. Wer Vollzeit arbeiten möchte, hat trotz Minijob die Möglichkeit dazu. Wer sich dagegen entscheidet, wird den Minijob aufgeben oder die Abzüge in Kauf nehmen, ohne sich eine nennenswerte Rente zu erarbeiten.
Verlierer sind vier Millionen Menschen, die den Minijob als steuerfreien Zweitverdienst nutzen. Sie erwerben ihre Rentenansprüche über den Hauptjob und müssen künftig auch im Nebenwerb Abgaben zahlen. Wenn sie das nicht möchten, geben sie den Zweitjob auf. Dies könnte bei Paaren und Familien mit kleinem und mittleren Einkommen zu einer großen Belastung führen.
Könnte der Vorschlag von der Regierung abgelehnt werden?
Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung Änderungen an dem Konzept vornimmt. Zu erwarten ist das aber nicht. Bei der Übergabe des Papiers am 23. Juni 2026 versprach Kanzler Merz, die Vorschläge der Kommission ohne Ausnahme umzusetzen. Machr er das Versprechen wahr, bedeutet dies das Aus des steuerfreien Zuverdienstes für sieben Millionen Menschen.

ISSN 3053-674X
TS 2026-31


