Mobilfunkvertrag bei Freenet vorzeitig kündigen – gibt es Kulanz?
Sie möchten Ihren Mobilfunkvertrag bei Freenet vorzeitig kündigen und hoffen auf die Kulanz des Mobilfunkproviders? Leider haben Sie wenig Chancen: Die Mitarbeiter des Unternehmens bestehen auf der Einhaltung der Kündigungsfristen und zeigen selbst im Todesfall keine Kulanz. Dabei wirbt das Unternehmen auf seiner Homepage mit Unabhängigkeit und Flexibilität. Welche Rechte Sie haben und was Sie bei einem Vertragsabschluss beachten müssen, erfahren Sie im Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Freenet lehnt eine vorzeitige Vertragsauflösung aus Kulanz ab
- Shopmitarbeiter haben keine Entscheidungsgewalt
- Im Todesfall können nur Verträge von Verstorbenen aufgelöst werden
- Family & Friends-Verträge haben häufig eine zweijährige Laufzeit
- Sonderkonditionen sollten Sie eingehend prüfen
Freenet-Mobilfunkvertrag: Unabhängig, flexibel, mit individueller Beratung
Freenet ist ein Mobilfunkprovider, der Tarife für alle deutschen Netze anbietet. Sie entscheiden, ob Sie im Netz von o2, der Telecom oder Vodafone telefonieren möchten. Darüber hinaus wählen Sie die Höhe Ihres Inklusivvolumens für die Nutzung des mobilen Internets. Die monatliche Grundgebühr hängt maßgeblich von der Höhe des Inklusivvolumens ab. Auf Wunsch können Sie jeden Vertrag in Kombination mit einem Smartphone wählen.
“Ganz nach deinen Bedürfnissen“
Freenet gibt sich kundenfreundlich und nahbar. Wenn Sie auf der Homepage nach einem Mobilfunkvertrag suchen, erscheint der Slogan „ganz nach deinen Bedürfnissen“. Kunden des Providers entscheiden sich für „Flexibilfunk: flexibel und unabhängig“. Es gäbe 8,5 Millionen zufriedene Kunden. In 500 Shops arbeiten 1.500 Mitarbeiter. „Es ist immer jemand für dich da.“ Das mag auf die Öffnungszeiten zutreffen, nicht jedoch auf den Entscheidungsspielraum: Der ist Mitarbeitern im Hintergrund vorbehalten.
Die Besonderheit bei Freenet liegt in der freien Wahl des Mobilfunknetzes. Sie bekommen bei Neuabschluss eines Vertrages sehr günstige Konditionen. Sind Sie langjähriger Kunde, profitieren Sie dennoch von Rabatten.
Bei Direktabschluss des Vertrages bei den Netzbetreibern Vodafone, O2 oder Telecom bekommen Sie ebenfalls Rabatte, wenn Sie mehrere Verträge unter einer Kundennummer abschließen. Sie müssen jedoch auf die freie Netzwahl verzichten. Eine persönliche Beratung im Shop ist ebenfalls möglich: Sie finden die Shops aber eher in größeren Städten und Einkaufscentern. Shops von Freenet gibt es auch in kleineren Orten
24 Monate Laufzeit bei Neuabschluss
Bei Neuabschluss gewährt Freenet Vergünstigungen auf die monatliche Grundgebühr. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Erst danach können Sie ein monatliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vertragsnehmer verstirbt. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass Verträge durch Vorlage der Sterbeurkunde beendet werden können. Doch wie verhält es sich, wenn der Verstorbene einen Telefonvertrag genutzt hat, dessen Vertragsnehmer er nicht war?
Family & Friends-Verträge: Günstige Kombination mit Risiken
Bei Freenet haben Sie die Möglichkeit, unter einer Kundennummer mehrere Verträge abzuschließen. Diese laufen auf Ihren Namen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie einen Hauptvertrag zu normalen Konditionen abschließen. Ab dem zweiten Vertrag sparen Sie bis zu 50 % der Kosten. diese Tarife werden auch gern als „Familie & Friends“- Option bezeichnet.
„Je mehr mitmachen, umso günstiger wird es“
Im Grunde ist es eine interessante Idee: Die Mitglieder einer Familie, Freunde oder Kollegen schließen sich zusammen und schließen über eine Person aus ihrem Kreis mehrere Mobilfunkverträge ab. Die Gebühren sind für alle Personen günstiger, als wenn sie ihre Verträge einzeln abschließen. Das Sparpotenzial kann bis zu 50 % betragen.
Freenet hat verschiedene Paketangebote, aus denen Sie wählen können. Bei einigen wird das Ersparnis mit jeder Person, die sich dem Angebot anschließt, größer. Darauf zielt der Werbeslogan ab: Je mehr Personen mitmachen, umso günstiger wird es. Die Teilnehmer des Family & Friends-Pakets binden sich für zwei Jahre an den Vertrag. Hier kann es zu Problemen kommen.
Plötzlicher Todesfall – der Vertrag läuft weiter
Ein junger Mensch verstirbt unerwartet. Er steht kurz vor dem Ende seiner Ausbildung und wohnt noch bei seinen Eltern. Diese haben bei Freenet einen Mobilfunkvertrag für ihr erwachsenes Kind abgeschlossen und zwei Monate vor dem plötzlichen Tod für zwei Jahre verlängert. Die Eltern sind langjährige Kunden des Providers und lassen sich in einem Shop persönlich beraten. Sie waren immer zufrieden, mit den Services.
Sie sind selbst mit Mobilfunkverträgen versorgt und bitten um die vorzeitige Auflösung des dritten Vertrages: Sie haben keine Verwendung dafür. Mit ihrem Anliegen sprechen sie in ihrem Freenet-Shop vor Ort vor und bitten um Kulanz.
Mitarbeiter ohne Entscheidungsgewalt
Der Shopmitarbeiter verspricht zunächst, sich der Angelegenheit anzunehmen. Doch offenbar fehlt ihm die Entscheidungsgewalt: Irgendwo in Deutschland sitzen Mitarbeiter des Providers an ihren Computern und setzen Häkchen. Hier wird ein Vorgang genehmigt, dort wird er abgelehnt. Die Kriterien sind nicht immer klar und sie werden nicht direkt kommuniziert. Kunden haben kein Gesicht: Sie verbergen sich hinter einem Namen und einer Kundennummer.
In den Shops, die Freenet bundesweit betreibt, hat der Kunde ein Gesicht. Er wird höflich begrüßt, kann Fragen stellen und sich individuell beraten lassen. Im Mittelpunkt steht der Abschluss eines Vertrages: In der Regel erhalten die Mitarbeiter eine Provision.
Viele Anliegen, die sich außerhalb der Vertragsabschlüsse bewegen, müssen die Shopmitarbeiter weiterleiten. Sie dürfen dem Kunden, der vor ihnen steht, nicht helfen, sein Problem zu lösen. Das übernehmen die Mitarbeiter am Computer. Vermutlich ist es einfacher, persönliche Anliegen abzulehnen, wenn nur ein Häkchen gesetzt werden muss.
Sie können den Vertrag gern weitergeben
Im Fall des verstorbenen jungen Menschen fällt die Antwort des anonymen Entscheiders negativ aus: Der Vertrag muss über die volle Laufzeit von 22 weiteren Monaten bedient werden. Die Eltern dürfen den Vertrag gern an eine andere Person weitergeben. Das würde Freenet ermöglichen. Die Übernahme eines Vertrages durch eine andere natürliche Person ist keine Kulanz: Jeder bestehende Vertrag kann mit dem Einverständnis des Providers auf einen anderen Vertragsnehmer umgeschrieben werden.
Vertragskündigung im Todesfall? Der Verstorbene muss Vertragsnehmer sein
Wie sieht die rechtliche Seite aus? Beim Abschluss eines neuen Vertrages bindet sich der Kunde fest an die Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Auflösung im Todesfall ist nur möglich, wenn der Vertragsnehmer verstirbt. In diesem Fall können die Erben durch die Vorlage der Sterbeurkunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.
Für Mobilfunkverträge, die nicht auf den Namen des Verstorbenen ausgestellt wurden, gibt es keinen Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung. Der Mobilfunkprovider kann eine Entscheidung aus Kulanz treffen und den Vertrag mit wenigen Klicks vor dem Ende der Mindestlaufzeit beenden.
Entscheidung aus Kulanz – eine große Hilfe für Angehörige
Wenn ein Mensch unerwartet verstirbt, wirft das die Angehörigen in eine seelische Ausnahmesituation. Doch das ist nicht alles: Es müssen viele Dinge erledigt und geregelt werden. Die Auflösung von Verträgen ist eine von zahlreichen Aufgaben, vor die Angehörige in ihrer Trauer gestellt werden. Oft besteht der Wunsch, alles schnell und unbürokratisch hinter sich zu bringen.
Läuft ein Mobilfunkvertrag über einen Zeitraum von 22 Monaten ungenutzt weiter, spielt die finanzielle Belastung für die Angehörigen des Verstorbenen häufig nur eine untergeordnete Rolle: Die Konditionen für Partnerverträge und Family & Friends-Angebote sind in der Regel günstig. Die weitaus größere Belastung dürfte die Tatsache sein, dass der Vertrag einem geliebten Menschen gehörte. Jede Zahlung erinnert daran. Es ist nicht möglich, die Dinge, die zu regeln sind, abzuschließen. Dies ist aber ein wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit. Somit wäre eine Entscheidung aus Kulanz für die Angehörigen nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern vor allem eine große Hilfe.
Warum verweigert Freenet die Kulanz?
Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen. Sie hat in vielen Geschäftsbereichen ihren Platz. So werden hochpreisige Geräte oder Fahrzeuge nach Ablauf der Garantie aus Kulanz repariert, wenn ein Fehler häufig vorliegt oder wenn es sich um einen langjährigen Kunden handelt. Auch unter Geschäftspartnern sind Kulanzhandlungen durchaus üblich. Schließlich sind Kundenbeziehungen wertvoll: Jedes Unternehmen möchte sie erhalten.
Freenet begründet die Entscheidung mit der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die man nicht antasten könne. Das stimmt so nicht: Das Unternehmen kann den Vertrag mit einem Klick beendet. Doch es ist nicht gewünscht. Warum?
Gehen wir von einer durchschnittlichen Grundgebühr von 20 EUR im Monat aus, würde das Unternehmen in 22 Monaten einen Betrag von 440 EUR netto verlieren. Eine Gegenleistung erbringt Freenet nicht, da der Vertrag nicht genutzt wird. Glaubt man den Angaben auf der Homepage, kann Freenet auf einen Stamm von 8,5 Millionen zufriedenen Kunden bauen. Nehmen wir an, dass jeder Kunde monatlich 10 EUR für seinen Vertrag zahlt, kommen wir auf einen monatlichen achtstelligen Umsatz. Da soll es nicht möglich sein, aus Kulanz auf eine Gesamtsumme von 440 EUR zu verzichten?
Das Vertragsrecht ist auf der Seite des Providers
Das Vertragsrecht ist ganz klar auf der Seite des Mobilfunkproviders: Der Vertrag wurde für 24 Monate geschlossen und ist in dieser Zeit nicht kündbar. Der Tod des Vertragsnehmers bildet die einzige Ausnahme. Somit ist die Entscheidung von Freenet aus geschäftlicher Sicht richtig. Ist sie es aus moralischer Sicht auch? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten.
Abschluss mehrerer Verträge unter einer Vertragsnummer – das gilt es zu beachten
Sie möchten bei einem Mobilfunkprovider einen günstigen Vertrag für eine weitere Person abschließen oder interessieren sich für einen der Family & Friends-Deals? Nutzen Sie die Möglichkeit der individuellen Beratung und stellen Sie nach Möglichkeit folgende Fragen:
- Gibt es eine Vertragsoption mit variabler Laufzeit, etwa mit monatlicher Verlängerungsoption?
- Wie steht es mit der Kulanz, wenn der Vertrag für die weitere Person während der Vertragslaufzeit nicht mehr bedient werden kann?
- Ist es möglich, die günstigen Konditionen auch bei eigenem Vertragsabschluss zu erhalten?
Beim Abschluss von Verträgen dürfen sich die Mitarbeiter in den Shops oder an der Hotline in einem gewissen Spielraum bewegen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie schon längere Kunde des Mobilfunkanbieters sind und eine hervorragende Zahlungsmoral aufweisen. Doch auch für Neukunden gibt es interessante Optionen.
Übertragung des Vertrages während der Laufzeit
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Vertragsnehmer zu wechseln. Dies ist keine Entscheidung aus Kulanz: Das deutsche Recht sieht dies ausdrücklich vor. Allerdings müssen alle Parteien zustimmen: Es reicht nicht aus, wenn Sie sich mit dem neuen Vertragsnehmer einig sind. Das Mobilfunkunternehmen prüft die Vertragsübernahme. Ablehnungen gibt es in der Regel dann, wenn der neue Vertragsnehmer eine eingeschränkte Bonität besitzt.
Gründe für den Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung
Wer sich innerhalb der Familie oder im Freundeskreis für den Abschluss eines Partnervertrages entscheidet, geht nicht davon aus, dass einer der Vertragsnehmer unerwartet verstirbt. Es gibt noch andere Gründe, wegen derer ein Kunde um die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses bittet. Diese können sein:
- Finanzielle Probleme, etwa durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit
- Umzug ins Ausland – außerhalb der EU steigen die Zusatzkosten für den Vertrag
- Ein anderes Angebot ist während der Vertragslaufzeit deutlich günstiger
Nicht jeder Grund, den ein Kunde hervorbringt, hat ein hohes Gewicht. Kulanz sollte nicht bedeuten, dass sich niemand an die Vertragslaufzeiten halten muss. Das Unternehmen kalkuliert mit den Einnahmen und benötigt sie für die Liquidität. Dennoch sollten Schicksalsschläge, vor allem schwere Erkrankungen und Todesfälle, immer ein Fall für die Kulanz sein. Vor allem dann, wenn es sich um langjährige Kunden handelt, die ihre Gründe für den Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung belegen können.
Fehlende Kulanz – so können Sie vorbeugen
Wie können Sie sich vor fehlender Kulanz bei der Auflösung bestehender Verträge schützen? Da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, ist eine gute Information im Vorfeld wichtig.
- Recherchieren Sie im Netz nach Kundenbewertungen im Zusammenhang mit Kulanz
- Achten Sie auf kurze Laufzeiten
- Sprechen Sie die Mitarbeiter bei Vertragsabschluss direkt an. Vielleicht bekommen Sie eine Sonderkondition?
Es ist keine Lösung, vor jedem Vertragsabschluss mit längerer Laufzeit mit einem Schicksalsschlag zu rechnen. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages im begründeten Ausnahmefall anzusprechen. Es gibt neben Freenet noch zahlreiche andere Mobilfunkprovider am Markt. Jeder geht mit Kulanzhandlungen anders um.
Einzelfallentscheidung eines Mitarbeiters
Vielleicht war die Ablehnung der vorzeitigen Vertragsauflösung im Fall der Eltern, die ihr erwachsenes Kind verloren hatten, die Einzelfallentscheidung eines einzelnen Mitarbeiters. Vielleicht hätte ein anderer Mitarbeiter anders entschieden.
Leistungen der Mobilfunkprovider vor Vertragsabschluss prüfen
Es ist empfehlenswert, vor dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages Auskunft über den Anbieter einzuholen. Beim ersten Kontakt sind die Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Dies gilt für die Shops, für die Hotlines und für den Chat. Die Angebote sind günstig, die zweijährige Vertragslaufzeit ist die Regel und wird von den Kunden nicht hinterfragt.
Der wahre Wert der Dienstleistung bemisst sich an Situationen, in denen der Kunde ein Problem hat: Wenn er die Rechnung erst später zahlen kann oder den Vertrag aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr bedienen möchte. Es ist nicht leicht, das ohne Erfahrung mit dem Anbieter herauszufinden. Aber für den Fall der Fälle ist eine Recherche immer lohnenswert.
Flexibilität als wichtiger Vertragsbestandteil
Günstige Angebote haben alle Mobilfunkprovider. Oftmals unterscheiden sich die monatlichen Grundgebühren nur um wenige Euro. Einen guten Dienstleister zeichnet aus, dass Flexibilität nicht nur ein Werbeversprechen ist sondern dass sie in den Verträgen auch niedergeschrieben ist.
Wie in vielen Bereichen gilt auch beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages: Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch das Kleingedruckte. Sprechen Sie den Mitarbeiter auf alle Eventualitäten an. Dann ist die Chance auf Kulanz im seltenen Fall der Fälle größer und Sie haben bei der Vertragsunterzeichnung ein gutes Gefühl.
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