Pflegeversicherung: Lohnt sich Sparen für das Alter noch?
Sparen für das Alter ist ein Tipp, den Eltern ihren Kindern mitgeben, wenn sie ihr eigenes Leben beginnen. Die Politik betont gebetsmühlenartig, wie wichtig die eigene Vorsorge wäre. Sie soll im Alter ein gutes Auskommen sichern. Wer Kinder hat, möchte ihnen mit dem Ersparten ein wenig Sicherheit hinterlassen. Doch was passiert mit dem Geld, wenn ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird? Vermögenswerte wie Aktien, das klassische Sparbuch oder Wertpapiere müssen eingesetzt werden. Die Freibeträge sind eher klein. Ist alles aufgebraucht, übernimmt der Staat die Kosten. Doch ist das nicht ungerecht gegenüber denjenigen, die gut verdienen und ihr Geld in einen gehobenen Lebensstil investieren? Ich vergleiche zwei Familien mit identischem Einkommen und ich suche nach einer Antwort auf die offenen Fragen.
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Eine Pflichtversicherung für die Pflege
Arbeitnehmer unterliegen in Deutschland der Pflicht, Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme einzuzahlen. Zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kam im Jahre 1995 mit der Pflegeversicherung ein vierter Posten hinzu. Anfangs teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag von einem Prozent vom Bruttolohn. Heute werden zwischen 3,6 und 4,2 Prozent des Bruttolohns fällig. Somit ist der Beitrag um das Vierfache gestiegen.
Die Pflegeversicherung sollte zu keinem Zeitpunkt die vollen Kosten decken. Sie war seit ihrer Einführung lediglich als Unterstützung gedacht. Der Rest muss aus dem eigenen Einkommen getragen werden. Wenn die Einkünfte nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein.
Die Pflegekosten sind enorm gestiegen
Seit 1995 hat sich im Bereich der Pflege sehr viel verändert. Die Menschen werden älter. Immer mehr Senioren erreichen ein Alter von 85 oder 90 Jahren. Je älter ein Mensch wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Pflegebedarfs. Die Zahlen bestätigen dies: Mit der Einführung der Pflegeversicherung gab es zwei Millionen Anspruchsberechtigte. Heute sind es fünf Millionen Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Die meisten von ihnen werden zu Hause gepflegt.
Demenzerkrankungen, die eine sehr intensive Betreuung erfordern, nehmen seit Jahren zu. Auch das hängt mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Hinzu kommen weitere Faktoren: Die Gehälter in den Pflegeberufen sind gestiegen. Die Kosten für Miete, Energie und Lebensmittel ebenfalls.
Die Lücke zwischen Eigenanteil und Gesamtkosten
Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad maximal 2.096 EUR im Monat. (Stand 2026). Den Rest muss der Pflegebedürftige aus seinem Einkommen bestreiten. Das besagt die Theorie. Bei monatlichen Kosten von 5.000 EUR oder mehr ergibt sich in vielen Fällen eine Lücke zwischen den Gesamteinnahmen und den Heimkosten.
Wer den Platz nicht finanzieren kann, bekommt Hilfe vom Sozialamt. Haben Pflegebedürftige Geld gespart, muss dies aufgebraucht werden. Das Schonvermögen beträgt 10.000 EUR pro Person. Sämtliche Rücklagen sind betroffen: Wertpapiere, Aktien, aber auch Sparbücher, Konto- und Barvermögen. Immobilen können ebenfalls in die Verwertung einfließen.
Es ist richtig, dass der Sozialstaat einspringt, wenn ein Pflegebedürftiger die Kosten nicht aus seinen eigenen Mitteln tragen kann. Niemand darf von der Leistung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die in ihrem Arbeitsleben wenig verdient haben.
Dennoch habe ich mir die Frage gestellt, ob sich das Sparen überhaupt noch lohnt. Nicht jeder legt sein verdientes Geld auf die hohe Kante. Bei der Ermittlung des Bedarfs werden nur die zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt. Das Einkommen während des Arbeitslebens spielt keine Rolle.
Bestraft der Gesetzgeber den Aufbau von Vermögen?
Ich habe mir die Gesetzgebung bezüglich der Pflege etwas genauer angeschaut. Dabei fiel mir auf, dass die Politik den Aufbau von Vermögen nicht würdigt. Wer im Alter nichts mehr hat, bekommt staatliche Unterstützung. Und zwar unabhängig davon, welches Arbeitseinkommen er während seiner Berufstätigkeit erzielt hat.
Schauen wir uns zwei Paare im Rentenalter an, von denen ein Partner einen Platz im Pflegeheim beanspruchen muss. Das Einkommen der fiktiven Beispielpaare ist identisch: es liegt während des gesamten Arbeitslebens über dem Durchschnitt. Obwohl alle drei Paare die gleichen finanziellen Voraussetzungen haben, werden sie bei der Heranziehung der Pflegekosten ganz unterschiedlich behandelt.
Familie Krause hat ein Vermögen angespart
Die Krauses haben Berufe, die eine hohe Mobilität verlangen. Innerhalb von Deutschland ziehen sie sechs Mal um. Herr Meier arbeitet im Außenhandel und macht sich in seiner Branche einen Namen. Gemeinsam mit seiner Frau, einer Künstlerin, wählt er seinen Wohnort nach dem jeweiligen Arbeitgeber aus. Frau Krause bekommt durch die häufigen Umzüge viel Inspiration. Die drei Kinder haben einen geringen Altersabstand und kommen mit dem unruhigen Leben sehr gut zurecht.
Der Kauf eines Eigenheims kommt nicht infrage. In jeder neuen Stadt findet Familie Krause eine schöne Mietwohnung, die sie aus ihrem Einkommen finanzieren kann. Jeden Monat legen sie Geld zurück, um für das Alter zu sparen. Mit dem Eintritt in die Rente haben sie mehrere Wertpapierdepots, die ein Vermögen von 500.000 EUR verzeichnen.
Im Alter unternehmen Herr und Frau Krause einige Reisen und leisten sich eine schöne Mietwohnung mit Terrasse und einem kleinem Garten. Insgesamt sind sie bescheiden. Mit einem Teil ihres Ersparten möchten sie ihre Kinder absichern.
Die Kinder werden in die Pflicht genommen.
Herr Krause verstirbt mit 80 Jahren an einem Herzinfarkt. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Frau Krause erhält 250.000 EUR aus dem Vermögen, die Kinder bekommen die andere Hälfte zu gleichen Teilen.
Ein Jahr später muss Frau Krause einen Platz im Pflegeheim beanspruchen. Der Tod ihres Mannes hat ihre Lebensfreude geraubt. Sie hat mehrere schwere Erkrankungen und kommt allein nicht mehr zurecht. Ihre Hälfte des Erbes schenkt sie ihren Kindern. So hatte sie es mit ihrem Mann vereinbart.
Frau Krause hat während ihrer freiberuflichen Tätigkeit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dennoch reichen die Rente und die Leistungen aus der Pflegekasse nicht aus, um die Heimkosten in Höhe von 5.000 EUR monatlich zu decken. Das Sozialamt forscht nach und stellt fest, dass Frau Krause vor ihrem Umzug ins Pflegeheim Vermögen hatte. Die Kinder werden in die Pflicht genommen und müssen aus der Schenkung ihrer Mutter die Kosten für die Heimunterbringung tragen. Da Frau Krause noch zwölf Jahre im Pflegeheim lebt und die Kosten für die Pflege immer weiter steigen, ist das Erbe kurz vor ihrem Tod aufgebraucht.
Herr und Frau Meier kennen die ganze Welt
Herr Meier verfügt während seines Arbeitslebens über ein sehr gutes Einkommen. Er lebt mit seiner Frau in einer kleinen Mietwohnung. Beide entschieden sich gegen die Gründung einer Familie. Sie wollten ihre Unabhängigkeit bewahren.
Mit dem Eintritt in die Rente hatten beide nahezu die ganze Welt bereist. Auch in Deutschland und Europa waren sie viel unterwegs. Mit zunehmendem Alter nehmen sie sich unbezahlte Auszeiten, um ihrer Reiselust nachzugeben.
Herr Meier bevorzugt während seines Arbeitslebens eine teure deutsche Automarke. Alle fünf Jahre investiert er in ein neues Modell. In der angemieteten Garage stehen außerdem ein Motorrad und zwei Kleinwagen für den Alltag.
Rücklagen bildet das Ehepaar Meier kaum. Im Alter wechseln sie in eine kleinere Mietwohnung. Die Wohnkosten sind dennoch hoch. Sie verschlingen die Rente von Frau Meier. Die Lebenshaltung und das Auto finanziert Herr Meier aus seiner Rente und einer freiwilligen Rentenversicherung, die er als junger Mann abgeschlossen hat. Beide unternehmen immer noch kleine Reisen.
Das Sozialamt übernimmt die Kosten
Im Alter von 83 Jahren muss Herr Meier einen Platz im Pflegeheim beanspruchen. Seine Frau begleitet ihn im Rahmen des betreuten Wohnens. Die Kosten für die beiden Plätze können aus der Rente nicht gedeckt werden. Das Ersparte beläuft sich auf weniger als 20.000 EUR.
Frau Meier verkauft die Autos. Von dem Motorrad hatte sich ihr Mann schon vor längerer Zeit getrennt. Das Geld investierten beide in eine mehrwöchige Kreuzfahrt.
Der Erlös aus dem Verkauf der Autos beläuft sich auf 40.000 EUR. Das Geld deckt die Kosten der Pflege für einen Zeitraum von 20 Monaten. Danach übernimmt das Sozialamt den Differenzbetrag von mehr als 2.000 EUR pro Monat für beide Eheleute.
Das Geld, dass Herr und Frau Meier für Reisen und den Kauf der Autos investiert haben, entspräche einem Vermögen von 500.000 EUR. Doch das Geld ist verbraucht. Mit dem Eintritt in das Pflegeheim ist ein ehemals hohes Einkommen nicht mehr relevant. Es zählt nur, was zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist.
Lebensstandard versus Rücklagen
Stellen wir das Einkommen und das leben der Beispielfamilien einander gegenüber: Beide bezogen ein identisches Einkommen, das sie unterschiedlich verwerteten. Die Krauses entschieden sich für Rücklagen, die Meiers für einen hohen Lebensstandard. Gegenüber Freunden argumentierten sie, dass sie keine Kinder und nur entfernte Verwandte hätten. Es gäbe niemanden, der ihnen nahe steht und sie beerben könnte.
Herr und Frau Krause hatten sich gewünscht, ihren Kindern von dem Ersparten etwas hinterlassen zu können. Doch sie mussten das Geld in die Kosten für ihre Pflege investieren. Bei den Müllers springt der Staat für die Kosten ein.
Der Umgang mit Geld ist eine individuelle Entscheidung
Jeder von uns entscheidet selbst, ob er sein Geld anlegen oder ausgeben möchte. Der Staat mischt sich nicht ein. Das ist gut und richtig so. Doch wenn wir uns mit einem möglichen Pflegebedarf beschäftigten, stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit.
Wer spart, muss die Pflege aus seinem Vermögen bezahlen.
Wer sein Geld in einen guten Lebensstandard investiert, wird vom Staat bei den Pflegekosten unterstützt.
Das ist nicht gerecht! Herr Krause und Herr Meier haben ein sehr gutes Einkommen erwirtschaftet und über die Jahre hohe Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt. Es ist in Ordnung, dass der Staat bei Herrn Meier die Differenz bezahlt. Paare und Familien, die gut verdienen, sollten nicht noch weiter zur Kasse gebeten werden. Eine Verpflichtung, ab einem bestimmten Einkommen eine private Zusatzversicherung abzuschließen, wäre eine weitere Belastung, die zu Unmut in der Bevölkerung führen könnte.
Ebenso ist es ungerecht, dass die Kinder von Frau Krause ihren Erbanteil für die Pflege der Mutter aufbrauchen müssen, bevor das Sozialamt einspringt. Da stellt sich die Frage, ob sich das Sparen überhaupt noch lohnt.
Lohnt sich das Sparen überhaupt noch?
Wenn wir uns den Vergleich anschauen, müssen wir die Frage mit „nein“ beantworten. Herr und Frau Meier haben sich mit ihrem Einkommen eine Form der Lebensqualität geschaffen, die Familie Krause verwehrt blieb. Nun möchte nicht jeder um die Welt reisen und teure Autos fahren. Ein solides Wertpapierdepot kann ebenfalls Lebensfreude vermitteln. Doch bei der direkten Gegenüberstellung hat es einen Beigeschmack, wenn die Meiers ebenso behandelt werden wie Paare, die nur ein kleines Einkommen erwirtschaften konnten und deshalb auf soziale Leistungen angewiesen sind.
Rücklagen sind heute ein wichtiger Faktor der Altersabsicherung, auf den junge Menschen keinesfalls verzichten sollten. Zumal nicht jeder Senior in einem Pflegeheim betreut werden muss: Viele bleiben bis ins hohe Alter mobil und können selbstbestimmt leben. Wer Betreuung benötigt, bekommt sie in der Regel zu Hause. 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Die Kosten liegen mit bis zu 2.500 EUR im Monat deutlich niedriger. Somit sollte der Gedanke, am Ende des Lebens stationäre Pflege zu benötigen, nicht das Sparen verhindern.
Die Kosten für die eigene Beerdigung sind geschützt
Die Politik ist gefragt! Es kann nicht sein, dass die Freibeträge für Menschen, die gearbeitet und ihr Leben lang gespart haben, so niedrig sind.
Geschützt ist der Betrag, den wir für unsere eigene Beerdigung benötigen. Das will der Staat nicht bezahlen. Ansonsten wird uns alles genommen.
Meinung einer Seniorin während einer Diskussion auf Facebook
Tatsächlich entspricht der Freibetrag den durchschnittlichen Kosten, die in Deutschland für eine Beisetzung entstehen. Dass Bürger die Politik nicht mehr verstehen und derartige Vergleiche ziehen, ist verständlich.
Den arbeitenden Bürger weiter belasten?
Viele Menschen kritisieren scharf, dass der arbeitende Bürger in den Plänen der Politik gar keine Berücksichtigung mehr findet. Zur Disposition stehen viele politische Errungenschaften, die über Jahrzehnte Sicherheit bedeuteten. Dazu zählen die Witwenrente, die kostenlose Familienversicherung für den nicht berufstätigen Ehepartner und das Ehegattensplitting. Für Besserverdienende sollen die Bemessungsgrenzen angehoben werden.
Wer gut verdient, hat häufig eine gute Ausbildung abgeschlossen. Die Arbeitsbelastung ist oftmals hoch. Es geht nicht, dass diese Lebensleistung immer weniger gewürdigt wird. Wenn die Sozialkassen leer sind, sollte die Politik andere Wege finden. Der Bürger ist so hoch belastet, dass höhe Abgaben für viele nicht mehr verständlich sind.
Weitere Einschnitte sind weder verträglich noch erklärbar. Wenn sich Menschen die Frage stellen, wofür sie noch arbeiten gehen und Rücklagen bilden sollen, gerät die Gesellschaft in eine bedrohliche Schieflage. Das muss die Politik verhindern.
Pflegekosten begrenzen – das Erbe erhalten
In Bezug auf die Pflegekosten stelle ich mir die Frage, warum sie im letzten Jahrzehnt derart in die Höhe geschnellt sind. Was tut die Politik, um diese Explosion zu stoppen? Um diese Frage sollte sich die Diskussion drehen. Stattdessen wird debattiert, wie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen noch stärker in die Pflicht genommen werden könnten.
Ein Erbe, für das Eltern ein Leben lang gespart haben, sollte nicht in die Pflegekosten fließen. Diese haben Eltern bereits bezahlt. Mit den Kosten für die Pflegeversicherung und mit Steuern, die bei einem hohen Einkommen bis zu 42 Prozent des Bruttolohns betragen könnten. Beides sollte die Kosten decken. Und dann könnten Kinder und Enkel anstelle des Staates von der Lebensleistung der Eltern und Großeltern profitieren.
Wer nicht spart, handelt richtig?
Tatsächlich ist es so, dass Menschen, die ihr Einkommen in einen angenehmen und aufwendigen Lebensstil stecken, insofern richtig handeln, dass sie ihr Vermögen dem Staat entziehen. Wer spart, vermag es als ungerecht empfinden, wenn ehemals gut verdienende Pflegebedürftige staatliche Leistungen erhalten. Doch ungerecht ist die Politik. Sie erlässt die Gesetze und forciert den Gedanken, dass sich Sparen nicht mehr lohnt.
Ersparnisse müssen stärker geschützt werden, denn sie bilden die Lebensleistung ab. Diese Leistung als „Erbenschutzprogramm“ abzuwerten und schmälern zu wollen, wie es CDU-Politiker Stegemann in der Debatte um die Heranziehung von Eigenheimen zur Pflege vorschlägt, ist falsch. Mit solchen Maßnahmen verhindert die Politik künftig, dass Menschen für das Alter Geld zurücklegen. Das würde die Sozialkassen noch stärker belasten.

ISSN 3053-674X
TS 2026-28


