Gebäudeenergiegesetz: Was private Hausbesitzer wissen müssen

Gebäudeenergiegesetz: Was private Hausbesitzer wissen müssen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat stimmte zu: Spätestens ab dem Jahr 2028 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies schränkt die Auswahl ein und bedeutet das faktische Aus für klassische Öl- und Gasheizungen, die ausschließlich fossile Energien verbrennen. Bis zu 70 Prozent der Kosten tragen die Eigentümer, je nach Sanierungsaufwand auch mehr. Sie besitzen ein Eigenheim? Erfahren Sie, was die aktuellen Vorgaben für Sie bedeuten.

Gebäudeenergiegesetz: Wärmepumpen sollen in Verbindung mit Solarthermieanlagen betrieben werden

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gebäudeenergiegesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen
  • Für Neubaugebiete gilt das Gesetz mit sofortiger Wirkung
  • Eigentümer von Bestandsbauten haben je nach Region bis 2028 Zeit: Städte und Kommunen müssen eine Wärmeplanung vorlegen
  • Der Kostenzuschuss liegt zwischen 30 und 70 Prozent, er ist gedeckelt
  • Defekte Heizungen dürfen repariert werden

Gebäudeenergiegesetz: Umstrittenes Projekt des Wirtschaftsministeriums

Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht neu: Die erste Fassung wurde am 1. November 2020 von der Regierung beschlossen. So gilt seitdem die Regelung, dass Heizungen nach dem Ablauf von 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob sie noch funktionieren oder nicht. Ausgenommen sind Hausbesitzer, die vor dem 1. Februar 2002 bereits im Besitz der Immobilie waren.

Die Novellierung der Gesetzgebung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Ihr ging eine monatelange Debatte voraus. Es gibt zahlreiche Kritikpunkte, die bis zur letzten Fassung nicht überarbeitet wurden.

  • Das neue GEG schreibt Hauseigentümern vor, wie sie zu heizen haben
  • Die Finanzierung ist nicht für jeden Hausbesitzer zu realisieren
  • Die Wärmepumpe wird in dem Heizungsgesetz forciert: es herrscht keine Technologieoffenheit
  • Nicht jeder Hausbesitzer kann die Vorgaben aufgrund baulicher Eigenarten und städtebaulicher Vorgaben umsetzen
  • Es ist derzeit fraglich, ob die Stromversorgung für den Betrieb von Wärmepumpen und Elektroautos ausreichend ist

Die aktuelle Gesetzgebung legt fest, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Grundsätzlich betont die Politik, dass der Hausbesitzer seine Heizungsart selbst wählen kann: Es herrscht nach wie vor Technologieoffenheit. Doch die Realität sieht anders aus.

Gibt es wirklich Technologieoffenheit?

Die Versorgung mit Biogas ist nicht abschließend entwickelt. Pelletheizungen können aufgrund ihres hohen Platzbedarfs nicht in alle Gebäude integriert werden. Der Ausbau der Fernwärmenetze ist für Städte und Kommunen teuer und nur dann lohnenswert, wenn es ausreichend Interessenten für einen Anschluss gibt.

Die Wärmepumpe ist der Favorit von Wirtschaftsminister Habeck. Doch auch diese Heizungsart ist nicht für alle Bestandsbauten geeignet. Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Gibt es eine Pflicht für den Austausch der Heizung? Sind Reparaturen erlaubt? Und was hat es mit der Wärmeplanung auf sich, die im Gesetz verankert ist?

Ziel des Gebäudeenergiesetzes

Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch GEG genannt, hat gemeinsam mit anderen Maßnahmen das Ziel, die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz zu erfüllen. Darin ist festgeschrieben, dass Deutschland bis zum Jahre 2045 klimaneutral sein soll. Dies bedeutet, dass alle Emissionen durch natürliche Ressourcen aufgefangen und absorbiert werden können. Heizungen, die mit fossilen Energien betrieben werden, stoßen eine größere Menge CO2 aus. Aus diesem Grund sollen sie durch klimafreundlichere Heizungen ausgetauscht werden. Hier kommen unter anderem infrage:

  • Wärmepumpe
  • Gasheizung, die zu 65 Prozent mit Biogas betrieben wird
  • Hybridheizung. Kombination von Wärmepumpe und Gasheizung
  • Heizungen, die mit Holz als Brennstoff arbeiten (Pellets, Kamin)
  • Fernwärme

Im Jahre 2019 heizte fast jeder zweite Deutsche seine Wohnung oder sein Haus mit Erdgas. Bei dieser Erhebung wurde nicht berücksichtigt, ob es sich um eine Mietwohnung oder um ein Eigenheim handelt. Ein weiteres Viertel der Heizungen entfällt auf Öl als Brennstoff. Somit müssen nach dem neuen Gesetz knapp Dreiviertel aller Heizungen erneuert werden.

Die Kernvorgaben des GEG einfach erklärt

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was bedeutet diese Vorgabe für Sie als privater Hausbesitzer und wann tritt das Gesetz in Ihrer Region in Kraft?

Das neue GEG gilt seit dem 1. Januar 2024 zunächst ausschließlich für Neubauten. Wenn Sie in einem Bestandsbau wohnen, dürfen Sie nach wie vor eine Heizung einbauen, die klassisch mit Öl oder Gas betrieben wird. Dies gilt auch, wenn Sie von dem Heizungstausch nach der Erstfassung des GEG aus dem Jahre 2020 betroffen sind. Hier gilt die Vorgabe der Heizungserneuerung nach dem Ablauf von 30 Jahren.

Wärmeplanung der Städte und Kommunen

Städte und Kommunen müssen bis spätestens zum Juli 2028 (Städte über 100.000 Einwohner bis Juli 2026) eine verbindliche Wärmeplanung vorlegen. Ist diese abgeschlossen, greift das Gesetz auch für Bestandsbauten

Hintergrund dieser Vorgabe ist die Versorgung von möglichst vielen Häusern und Wohnungen mit Fernwärme. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Städte und Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung einen Anschlusszwang an die Fernwärme verhängen dürfen. Details regeln die Länder. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn Sie zunächst abwarten, bis Ihre Stadt oder Kommune die Wärmeplanung abgeschlossen hat.


Wichtig zu wissen:

Bevor die Wärmeplanung in Ihrer Region nicht abgeschlossen ist, können Sie Ihre neue Heizung frei wählen.


Staatliche Förderung für den Einbau neuer Heizungen

Gemeinsam mit der Neufassung des GEG hat der Staat eine Förderung für den Austausch der Heizungsanlage beschlossen. Die grundlegende Förderung für jeden Eigentümer beträgt 30 Prozent. Für einen Heizungstausch vor 2028 kommen weitere 30 Prozent hinzu. Nochmals 30 Prozent erhalten einkommensschwache Haushalte (maximal 40.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen).


Wichtig zu wissen:

Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent begrenzt. Die Kosten für den Heizungstausch sind bei 30.000 EUR gedeckelt. Der Höchstsatz für die Förderung liegt bei 21.000 EUR.


Förderung vs. Wärmeplanung

Die maximale Förderung gibt es nur bis zum Jahre 2028. Genauso lange dürfen sich kleinere Städte und Kommunen mit der Wärmeplanung Zeit lassen. Wenn Sie sich jetzt für den Heizungstausch entscheiden, weil Sie in die Maximalförderung fallen, gehen Sie in Risiko ein: Wenn Sie unter den Anschlusszwang für die Fernwärme fallen, müssen Sie Ihre neue Heizung wieder ausbauen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst. Das GEG sieht keine Entschädigung vor.


Wichtig zu wissen:

Die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz sind von verschiedenen baulichen Gegebenheiten abhängig. Sie können bis zu 30.000 EUR betragen.


Wenn Hauseigentümer die Kosten nicht tragen können

Es gibt bislang keine Stellungnahme seitens der Politik, wie Hausbesitzer die Vorgaben umsetzen sollen, wenn sie aufgrund ihres Alters, wegen eingeschränkter Bonität oder eines geringen Einkommens von der Bank keinen Kredit bekommen und die Kosten für den Heizungstausch nicht aus ihrem Ersparten zahlen können.

Wärmepumpe, Holzpellets, Fernwärme: Ein Überblick

Derzeit haben Sie für den Einbau einer klimaneutralen Heizungsanlage drei Optionen zur Auswahl. Gut ausgebaute Netze, die Haushalte mit Wasserstoff oder Biomethan versorgen, gibt es noch nicht. Somit können Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzpellets-Heizung entscheiden. Die Alternative ist der Anschluss an das Fernwärmenetz.

Die Wärmepumpe arbeitet mit Strom

Die Wärmepumpe steht aus Sicht der Politik im Fokus der Heizungswende. Für das Jahr 2024 wurde die Installation von 500.000 neuen Wärmepumpen als Ziel ausgegeben.

Wenn wir Glück haben, schaffen wir vielleicht zwischen 180.000 und 200.000 Geräte. Die von der Bundesregierung für 2024 angestrebten 500.000 Geräte seien „illusorisch, auch im nächsten Jahr.

Michael Hilpert. Verbandspräsident Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Wärmepumpen haben den Vorteil der Klimaneutralität. Sie arbeiten mit Strom und produzieren keine Emissionen. Sie haben die Wahl aus verschiedenen Bauarten. Dazu gehören:

  • Luft-Luft-Wärmepumpe
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Erdwärmepumpe

Am einfachsten und kostengünstigsten lässt sich die Luft-Luft-Wärmepumpe installieren. Grundsätzlich ist dies auch in Bestandsbauten möglich. Beim Austausch der Heizung müssen Sie beachten, dass die Wärmepumpe mit einer geringeren Vorlauftemperatur arbeitet, als eine mit Erdgas oder Öl befeuerte Heizung. Somit müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Abhängig vom Alter des Hauses kann der Austausch von Heizkörpern notwendig werden. Idealerweise wird eine Wärmepumpe an die Fußbodenheizung gekoppelt. Die Nachrüstung ist jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden. Außerdem müssen Sie die Wärmedämmung Ihres Hauses bei der Sanierung berücksichtigen: Eine Wärmepumpe arbeitet nur in sehr gut gedämmten Häusern wirklich effektiv. Somit ist es mit den Kosten für die Umrüstung allein häufig nicht getan.

Den eigenen Strom für den Betrieb der Wärmepumpe produzieren

Grundsätzlich können Sie die Wärmepumpe mit Haushaltsstrom betreiben. Versorger bieten verbilligte Stromtarife für den Betrieb von Wärmepumpen an, die bei 28 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden sollen.

Die Kosten für den Strom berechnen sich nach der Leistung der Wärmepumpe und der Wohnfläche. Für ein Haus mit 130 qm zahlen Sie beim Betrieb einer Wärmepumpe mit durchschnittlicher Leistung etwa 100 EUR im Monat.

Von Vorteil ist die Installation einer Solarthermieanlage, mit der Sie Haushaltsstrom und Strom für den Betrieb der Wärmepumpe selbst erzeugen können. Diese Anlagen lassen sich auch auf Bestandsbauten installieren. Die Kosten liegen im Mittel bei 200 EUR pro qm Dachfläche. Ein Stromspeicher ist in dieser Kalkulation nicht enthalten.

Mit einer leistungsfähigen Solaranlage können Sie im Idealfall eine Selbstversorgung erreichen: Sie produzieren den gesamten Strom für Ihren Bedarf allein und werden vom Energieversorger unabhängig.


Wichtig zu wissen:

Die Umrüstung von Bestandsbauten auf moderne Heizsysteme ist grundsätzlich möglich. Die Kosten erreichen bei älteren Häusern mit mittlerem Sanierungsstand aber schnell sechsstellige Werte.


Holzpellets – eine Lösung mit hohem Platzbedarf

Eine Heizung mit Holzpellets entspricht den Vorgaben des GEG. Diese Lösung hat einen hohen Platzbedarf. Sie empfiehlt sich für Häuser mit Nebengelass oder einem Keller. Wenn Sie bislang mit Öl geheizt haben, ist eine Heizung mit Holzpellets eine Alternative.

Sie benötigen für diese Heizungsart neben dem Brenner einen Speicher für die Holzpellets und einen Fördermechanismus. Dieser führt dem Kessel automatisch neue Brennstoffe zu. Wenn Sie im Rahmen des Austauschs die Ölheizung entfernen lassen, haben Sie durch den Wegfall der Tanks in der Regel ausreichend Platz, um eine Pelletsheizung zu installieren.

Der Vorteil dieser Heizungsvariante liegt darin, dass Sie von einem Versorger unabhängig sind. Sie müssen jedoch regelmäßig Pellets liefern lassen. Für den Betrieb der Anlage benötige Sie Strom. Der Bedarf ist geringer, als bei der Wärmepumpe.

Fernwärme – Abhängigkeit vom Versorger

Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist eine Variante, die in der Regel keinen großen Umbau erfordert. Sie müssen keine Heizkörper austauschen und brauchen keine aufwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Wesentliche Voraussetzung für den Anschluss ans Fernwärmenetz ist das Vorhandensein von Kapazitäten. Darauf haben Sie jedoch keinen Einfluss. Erfragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob ein Anschluss möglich ist.

Der Nachteil liegt in der Abhängigkeit von einem Energieversorger. Die Kosten sind im Vergleich zu den anderen Heizungsarten recht hoch: Mit Gebühren und Nutzungsentgelten zahlen Sie für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 135 qm etwa 120 EUR im Monat.

Die Wahl der passenden Heizung

In vielen Bestandsbauten gibt es verschiedene Optionen für die Umrüstung der Heizung. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Für die verschiedenen Heizungstypen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Ein Überblick:

  • Wärmepumpe: Einfache Installation. Es müssen rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Abstands- und Lärmschutzgesetze der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Wärmepumpen benötigen eine sehr gute Dämmung und günstigen Strom. Eine gute Alternative zur Gasheizung
  • Holzpelletsheizung: Sie benötigen ausreichend Platz, wenn Sie diese Heizung installieren möchten. Eine gute Alternative zur Ölheizung
  • Fernwärme: Ein Anschluss muss möglich sein. Beachten Sie die Abhängigkeit vom Versorger und die vergleichsweise hohen Kosten

Die sieben häufigsten Fragen privater Hausbesitzer

  • Darf ich meine alte Heizung weiter betreiben?

Ja. Es besteht keine Pflicht zum Heizungstausch. Ausnahme: Ihre alte Heizung ist 30 Jahre alt und Sie hatten das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 noch nicht in Ihrem Besitz. Dann schreibt die Erstfassung des GEG aus dem Jahre 2020 einen Heizungsaustausch vor.

  • Darf ich meine kaputte Heizung reparieren, wenn sie nur mit Öl oder Gas betrieben wird?

Ja. Das ist ausdrücklich erlaubt. Solange eine Reparatur möglich ist, greifen die Vorschriften des neuen GEG für Sie nicht.

  • Die Stadt plant, das Fernwärmenetz auszubauen. Mein Haus soll angeschlossen werden. Ich möchte lieber eine Wärmepumpe installieren. Kann ich den Anschluss ablehnen?

Diese Frage betrifft den Anschlusszwang an ein Fernwärmenetz. Dieser ist im Bundesgesetz nicht geregelt, weil die Länder zuständig sind. Somit müssen Sie sich über den geltenden Vorschriften Ihres Bundeslandes informieren. Leider gibt es häufig einen Anschlusszwang auch für private Hausbesitzer, da sich der Ausbau nicht lohnt, wenn sich nur einige Eigentümer für den Anschluss entscheiden.

  • Ich wohne in einem 80 Jahre alten Haus, das ich von meinen Eltern geerbt habe. Mit meinem kleinen Einkommen kann ich eine Sanierung nicht bezahlen. Einen Kredit bekomme ich nicht. Werde ich eines Tages keine Heizung mehr haben?

Es gibt verschiedene Förderprogramme für die Umrüstung von Heizungen. Wenn Sie sich bis zum Jahre 2028 für den Einbau einer neuen Heizung entscheiden, können Sie bis zu 21.000 EUR Förderung erhalten. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heizung reparieren zu lassen. Ein spezielles Programm für Eigentümer, die keine zusätzlichen Kosten tragen können, wurde bislang nicht angekündigt oder aufgelegt.

  • Kann das Gesetz noch gekippt werden?

Derzeit gilt das GEG als beschlossen (Stand 2024). Ob es im Falle eines Wahlsieges der CDU bei der Bundestagswahl 2025 Änderungen oder eine Aufhebung geben wird, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden.

Bildquelle © PhotoMIX-Company | pixabay


©2024 | www.textoscript.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert