Familienversicherung für Ehepartner: Was Paare verlieren könnten

Familienversicherung für Ehepartner: Was Paare verlieren könnten

Die Familienversicherung für Ehepartner können Frauen oder Männer in Anspruch nehmen, die sehr wenig verdienen oder gar nicht erwerbstätig sind. Die Verdienstgrenze orientiert sich am Minijob. Für Selbstständige liegt die Grenze etwas niedriger. Liegt der Verdienst darunter, ist eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Nun gibt es Diskussionen um die Abschaffung der Familienversicherung. Ein konkreter Vorschlag sieht eine Pauschale von 225 EUR im Monat für den Ehepartner vor. Das Haushaltseinkommen fände keine Berücksichtigung. Zustimmung kommt von erwerbstätigen Frauen und Singles. Sozialverbände, der Spitzenverband der Krankenkassen und Politiker verschiedener Parteien sind mit der Idee nicht einverstanden. Ich blicke hinter die Kulissen der Errungenschaft Familienversicherung, die ein klassisches Lebensmodell begünstigt.

Welchen Weg werden Ehepaare gehen, wenn das klassische Rollenmodell teurer wird?

Familienversicherung: beitragsfreie Krankenversicherung für Ehepartner

Der Nachweis einer Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Arbeitnehmer sind automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Liegt ihr Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze, können sie zwischen der gesetzlichen und freiwilligen Krankenkasse wählen.

Wer verheiratet und gesetzlich versichert ist, kann Angehörige seiner Familie beitragsfrei mitversichern. Eine zeitliche Begrenzung für die Familienversicherung gibt es nicht. Kinder sind automatisch mitversichert, bis sie in Ausbildung oder Studium eine eigene Versicherung abschließen. Für den Ehepartner muss ein Antrag gestellt und ein Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse erbracht werden.

Die Mitversicherung für den Ehepartner bleibt bestehen, bis dieser über der festgelegten Grenze verdient oder das Rentenalter erreicht. Dann erfolgt eine Neubewertung anhand der Rentenansprüche und der Möglichkeit der Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Familienversicherung nur noch in Ausnahmefällen

Im Zuge von Reformen bringen Politiker gern die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepaare ins Gespräch. Sie sei zu teuer, würde die klassische Rollenverteilung begünstigen und wäre denjenigen gegenüber ungerecht, die ihre Versicherung selbst zahlen müssen, etwa weil sie Single oder alleinerziehend sind.

Die Streichung der Familienversicherung würde nur den Ehepartner betreffen. Kinder bleiben bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums kostenlos mitversichert. Ausnahmen soll es nur für Ehepartner geben, die ein Kind erziehen oder einen Angehörigen pflegen.

Familien sollen die Einnahmen der Krankenkassen erhöhen

Der Wegfall der Familienversicherung für Ehepaare würde die Einnahmen der Krankenkassen erhöhen. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepaare ein. Die Vereinigung hat eine Entlastung von 2,8 Milliarden Euro ausgerechnet.

Andere Schätzungen weisen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag hin. Das würde aber nur dann eintreten, wenn alle Familien die Beiträge wirklich zahlen und nicht Alternativen wählen, etwa den Beitritt in eine private Krankenkasse.

Woher kommt die Familienversicherung? – Ein Rückblick

Bereits in den 1930er-Jahren gab es eine Familienhilfe, die im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise entstand und Mütter gegen Armut absicherte. Auch Töchter konnten Leistungen beanspruchen. Diese waren mit der heutigen Absicherung aber nicht vergleichbar.

Seit den 1970er-Jahren können Ehefrauen kostenfrei in die Krankenversicherung ihres Ehemannes aufgenommen werden. So bekamen sie Zugang zu einer umfassenden Absicherung. Gleiches gilt für die Kinder, die zur Familie gehörten.

Bis zum 1. Juli 1977 mussten Ehefrauen in der BRD ihren Mann um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten wollten. Es war nur dann gestattet, wenn die Erziehung der Kinder und die Führung des Haushaltes nicht vernachlässigt wurden. Erst danach durften sie frei entscheiden, ob sie arbeiten wollen oder nicht.

Frauen streben nach eigener Erwerbstätigkeit

Die Änderung der gesetzlichen Vorgabe hat die Familienstruktur in der BRD nachhaltig verändert. Viele Frauen strebten eine eigene Erwerbstätigkeit an. Ich bin in der DDR aufgewachsen und muss gestehen, dass mich dieses Gesetz irritiert hat. Bei uns haben die Frauen seit der Gründung des Staates am 7. Oktober 1949 ganz selbstverständlich gearbeitet. Alternativ konnten sie zu Hause bleiben: Die oft proklamierte Arbeitspflicht für Frauen gab es nicht.

Im wiedervereinigten Deutschland ist die Berufstätigkeit der Frauen eine Selbstverständlichkeit. Heute gibt in West und Ost Frauen, die nicht arbeiten gehen, weil sie sich selbst um ihre Kinder kümmern möchten. Auch ich bin viele Jahre zu Hause geblieben, weil wir unsere Kinder nicht in eine Fremdbetreuung geben wollten. In dieser Zeit war ich familienversichert.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Im Zusammenhang mit der Familienversicherung wird oft von Frauen gesprochen. Grundsätzlich kann auch der Mann familienversichert sein, wenn er nur ein geringes Einkommen erzielt oder nicht erwerbstätig ist. Für gleichgeschlechtige Ehen oder eingetragene Partnerschaften ist die Familienversicherung ebenfalls offen.

Für die Aufnahme des Partners in die Familienversicherung gilt eine Verdienstgrenze. Sie wird in regelmäßigen Abständen an die Lohnentwicklung angepasst. Derzeit liegt sie bei 603 EUR im Monat oder 7.236 EUR im Jahr. Für Freiberufler und Selbstständige liegt der Jahreswert mit 6.616 EUR etwas niedriger. (Stand2026)

Nicht mehr als 20 Wochenstunden Arbeit

Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. Bei der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ist eine Familienversicherung auch dann ausgeschlossen, wenn der Verdienst unter der Jahresgrenze liegt.

Im Zweifelsfall musst du der Krankenkasse nachweisen, dass du nur 20 Stunden in der Woche arbeitest. Das gelingt mit einer Dokumentation der Arbeitszeit, etwa in einer Excel-Tabelle. Die Angaben müssen plausibel nachvollziehbar sein.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass du Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung hast, wenn du diese drei Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist verheiratet, dein Partner ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert
  • Dein Verdienst liegt unterhalb von 7.236 EUR im Jahr (Stand 2026)
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 20 Stunden

Familienversicherung und Minijob

Viele Frauen und Männer, die familienversichert sind, arbeiten im Minijob. Es handelt sich um eine Form der Beschäftigung, bei der du deinen Verdienst ohne Abzüge ausbezahlt bekommst. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für Steuer und Sozialversicherung.

Die Freigrenze für die Familienversicherung entspricht der des Minijobs. Etwa vier Millionen Frauen arbeiten in diesem Modell und profitieren von einem beitragsfreien Zuverdienst und der Familienversicherung. Diese Kombination steht seitens der Politik in der Kritik, weil die Frauen nur eine geringe Altersabsicherung haben und kaum etwas zum Bruttosozialprodukt beitragen.

Kritiker dieses Beschäftigungsmodells sind der Ansicht, dass die beitragsfreie Familienversicherung und die Minijobs Frauen von einer Vollzeittätigkeit abhalten, weil sie dann hohe Abgaben haben. Die Abschaffung der Ehegattenversicherung könnte Anreize zur Aufnahme einer Vollbeschäftigung liefern. Das würde die Wirtschaft ankurbeln und Geld in die leeren Sozialkassen spülen.

Diskussion um die Abschaffung der Familienversicherung

Warum steht die Familienversicherung zur Diskussion? Die Politik führt die Nachteile der „klassischen Rollenverteilung“ für Frauen als Grund an. Das Arbeiten würde sich aufgrund der kostenlosen Familienversicherung und des ebenfalls diskutierten Ehegattensplittings nicht lohnen. Wenn beides wegfiele, würden sich Frauen eher für eine Vollzeitstelle entscheiden.

In meinen Augen ist dieser Diskussionsansatz nur ein Vorwand. Die Politik möchte nicht offen zugeben, dass das Gesundheitssystem vor einem Kollaps steht. Grund dafür sind nicht die mitversicherten Ehefrauen, sondern es ist die Politik selbst. Denn die Krankenkassen kämpfen mit einem Milliardendefizit. Der Staatshaushalt ebenso.

Wenn eine Frau Vollzeit arbeitet, erwirtschaftet sie Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung. Und sie sorgt für ihre eigene Rente. Der Staat nimmt durch die Berufstätigkeit mehr Geld ein. Geld, das er dringend benötigt.

Altersarmut durch fehlende Erwerbstätigkeit

Frauen ohne Erwerbsbiografie erwirtschaften in Deutschland keine eigene Rente. Beim Blick auf die Niederlande sehen wir, dass es auch anders geht: Im Jahre 2021 bekam jeder niederländische Rentner unabhängig von seiner Erbwerbstätigkeit eine Grundrente in Höhe von 1.218 EUR. Einzige Voraussetzung für den Bezug ist der Nachweis eines Wohnsitzes in den Niederlanden für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren.

Mit ihrem Arbeitseinkommen erwirtschaften Niederländer einen weiteren Rentenanteil, sodass sie im Ruhestand mehr als 70 Prozent ihres Einkommens zur Verfügung haben. In Deutschland sind es bei voller Erwerbstätigkeit durchschnittlich 48 Prozent.

In Deutschland bekommen Frauen, die keine Berufstätigkeit nachweisen können, keine Grundrente. Ansprüche aus der Ausbildung entstehen nur, wenn in dieser Zeit Rentenbeiträge gezahlt wurden. Ein Studium oder eine vollschulische Ausbildung ohne Gehalt zählen nicht dazu.

Frauen, die Kinder geboren haben, bekommen eine Mütterrente. Sie ist mit je einem Rentenpunkt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes veranschlagt. Bei zwei Kindern entspricht dies einer Rente von etwa 240 EUR brutto. Die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei durchschnittlich 17 Prozent.

Ist die Frau durch den Ehemann nicht abgesichert, muss der Staat mit einer Grundsicherung aushelfen. Das kostet Milliarden, die eingespart werden könnten, wenn mehr Frauen in Vollzeit arbeiten.

Der Staat profitiert – nicht die Frau

Die Anzahl der Frauen, die sich für eine Erwerbstätigkeit entscheiden, ist in den letzten drei Jahrzehnten deutlich gestiegen. Etwa 19,4 Millionen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, das sind etwa 74 Prozent. Davon arbeitet die Hälfte in Teilzeit. Im direkten Vergleich ist die Anzahl der familienversicherten Frauen mit 2,5 Millionen eher gering.

Von einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit der Frauen profitiert in erster Linie der Staat. Die Frau sorgt für ihre Rente. Sie zahlt Steuern und Beiträge in die Sozialversicherungen. Ist sie verheiratet, wird sie mit ihrem Mann gemeinsam veranlagt. Das hebt den Steuersatz an und bringt dem Staat höhere Einnahmen.

Mit der Abschaffung der Familienversicherung für Ehepartner schafft der Staat keinen Anreiz für eine Vollzeitbeschäftigung der Frauen, die sich für das klassische Rollenmodell entschieden haben. Er greift den Familien ins Portemonnaie. Ein Betrag von 250 EUR im Monat ist für viele Haushalte schmerzhaft. Nicht jede Frau ohne Erwerbsbiografie hat einen Gutverdiener als Ehemann. Und selbst dort kann die Mehrbelastung deutlich spürbar sein, etwa wenn die Familie ein Eigenheim abzahlt oder der arbeitende Partner einen langen Anfahrtsweg hat.

Den Krankenkassen fehlen Milliarden

In Deutschland gibt es knapp 100 Krankenkassen. Alle haben mit Defiziten zu kämpfen. Der Wegfall der Familienversicherung für Ehepaare soll die Einnahmen erhöhen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich aktiv für die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepaare ein. Sie hat eine Entlastung von 2,8 Milliarden Euro ausgerechnet.

Andere Schätzungen weisen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag hin. Das würde aber nur dann eintreten, wenn alle Ehepartner die Zahlung leisten und nicht Alternativen nutzen, etwa den Beitritt in eine private Krankenkasse.

Das Geld aus dem Portemonnaie der Familien und Paare, die bislang von der Familienversicherung profitiert haben, soll helfen, die großen Finanzierungslücken zu schließen. Doch worauf sind die Lücken im Haushalt der Krankenkassen zurückzuführen?

Finanzierungslücken durch hohe Kosten und unzureichende Zuschüsse

Die Zahlen sind schwindelerregend: Ab 2027 könnten Krankenkassen ein Defizit von bis zu elf Milliarden Euro einfahren. Dies fußt auf Prognosen von verschiedenen Quellen, unter anderem von der DAK Gesundheit und dem IGES-Institut. Fünf Gründe werden genannt:

  • Die Kosten für die Behandlung von Patienten im Krankenhaus explodieren
  • Die alternde Bevölkerung wächst: Senioren gehen häufiger zum Arzt und werden länger behandelt als junge Menschen
  • Medikamente werden immer teurer
  • Hilfen aus der Coronazeit laufen aus oder müssen zurückgezahlt werden
  • Der Bund zahlt nicht genug Zuschüsse

Aus diesen Erhebungen geht eindeutig hervor, dass die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern kein Preistreiber ist. Dafür trägt die Regierung eine Mitverantwortung für das Milliardenloch der Krankenkassen.

Warum zahlt der Bund keine ausreichenden Zuschüsse?

Empfänger von Bürgergeld und Asylleistungen dürfen das Gesundheitssystem kostenlos in Anspruch nehmen. Eigenanteile für Medikamente und Hilfsmittel fallen nicht an. Auch die Zahnbehandlung ist abgedeckt. Für die Übernahme der Kosten ist der Bund zuständig. Eigentlich! In der Realität kommen die Beitragszahler für zwei Drittel der Kosten auf.

Die Krankenkassenverbände haben eine monatliche Pauschale von bis zu 350 EUR im Monat pro versicherter Person errechnet. Die Zuschüsse des Bundes betragen nur 119 EUR. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat diesbezüglich eine Klage eingereicht. Die Lücke, die durch die fehlenden Bundesmittel entsteht, beträgt etwa 10 Milliarden Euro im Jahr.

Ausgaben senken anstatt Einnahmen zu erhöhen

Im Kern liegt die dauerhafte Lösung nicht in einer Erhöhung der Einnahmen, sondern in Strukturreformen, die die extreme Ausgabendynamik der letzten Jahre stoppen.

Florian Lanz, Sprecher der GKV, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland

Die Krankenkassen geben etwa 1 Milliarde Euro am Tag für ihre Versicherten aus. Es wäre genug Geld da, nur müsste es anders verteilt werden. Nicht die Ehepartner müssen einen weiteren Beitrag leisten, sondern die Krankenhäuser und Arztpraxen haben Sparpotenzial.

Forderung nach Senkung der Ausgaben

Floran Lanz nennt Zahlen: Die Ausgaben der Krankenhäuser wären binnen eines Jahres um zehn Prozent gestiegen. Ärzte hätten acht Prozent mehr abgerechnet, die Kostensteigerung der Apotheken betrug sechs Prozent.

Wenn die Kostensteigerungen nicht durch Strukturreformen gebremst werden, sind weitere Einnahmen nicht hilfreich. Die Löcher in der Finanzierung der Leistungen würden trotzdem weiter wachsen.

Hohe Kosten bei gleichbleibenden Gehältern

Private Haushalte sind seit dem Beginn der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs massiv belastet. Die Kosten für den Bezug von Energie sind enorm gestiegen. Ebenso die Kraftstoffe. Die Preise in den Supermärkten und den Gaststätten haben sich deutlich erhöht. Gleiches gilt für die Mieten und die Nebenkosten. Ob Kino, Friseur oder Nebenkosten wie Müll und Grundsteuer: In nahezu allen Bereichen ist das Leben teurer geworden. Ein Ende der Spirale ist nicht in Sicht.

Wenn die Gewerkschaften Lohnerhöhungen erkämpfen, haben die Arbeitnehmer oft nur wenig davon. Mit dem Gehalt steigen die Abgaben. Die Progression sorgt für einen höheren Steuersatz: Einigen bleibt weniger als die Hälfte von dem, was sie mehr bekommen. Im schlimmsten Falle fressen die Nebenkosten die Gehaltserhöhung komplett auf.

Einschränkungen im Lebensstandard

Viele Singles, Paare und Familien müssen Abstriche in ihrem Lebensstandard machen. Geplante Anschaffungen werden gestrichen, der Urlaub fällt aus, Lebensmittel gibt es vom Discounter. Das schwächt die Wirtschaft.

Eine weitere Belastung können viele private Haushalte nicht mehr abfedern. Doch die Politik denkt nicht darüber nach, Leistungen zu kürzen oder bei sich selbst zu sparen. Sie greift dem arbeitenden Bürger immer tiefer in die Tasche. Die Abschaffung der Familienversicherung könnte eine große Belastung darstellen. Dann müssten die Frauen eben arbeiten gehen. Doch ist das so einfach, wie es sich die Politiker vorstellen?

Hat der Arbeitsmarkt Platz für Frauen ohne Berufserfahrung?

Viele Frauen, die über ihren Partner familienversichert sind, haben die Altersgrenze von 50 oder 55 Jahren überschritten. Das klassische Rollenmodell war in den 1990er-Jahren noch stärker verbreitet, als in der Elterngeneration den 21. Jahrhunderts.

Ich habe meine Kinder in den 1990er-Jahren geboren und bin viele Jahre zu Hause geblieben. Für eine Frau im Osten war das unüblich. Dennoch war ich nicht die Einzige. Meine Nachbarin stammte aus Bayern. Sie gab ihre Berufstätigkeit mit der Hochzeit auf und erzog die beiden Kinder. Nachdem sie erwachsen waren, stieg sie nicht wieder in den Beruf ein.

Mit Ü50 noch einmal von vorn beginnen

Im Reformpapier sieht die Abschaffung der Familienversicherung Ausnahmen nur für die Erziehung von Kindern unter sechs Jahren und für die Pflege von Angehörigen vor. Die Kinder meiner Nachbarin sind erwachsen, ihre Angehörigen leben in Bayern. Ihr Ehemann stammt aus NRW, seine Eltern sind verstorben. Somit gibt es weder Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Unser Nachbar musste für seine Frau die Versicherung bezahlen oder sie müsste arbeiten gehen.

Ich stelle mir die Frage, welchen Bedarf der Arbeitsmarkt für Frauen jenseits der 50 hat, die keinerlei Berufserfahrung nachweisen können. Meine Nachbarin hat in den 1980er-Jahren den Beruf der Sekretärin gelernt. Sie arbeitete an einer Schreibmaschine und verfolgte Diktate ihres Chefs mit einem Stenoblock. Gibt es Arbeitgeber, die gewillt sind, einer Berufseinsteigerin zunächst das moderne digitale Bürosystem beizubringen, um sie dann zehn Jahre bis zum Renteneintritt zu beschäftigen?

Verschiedene Gründe können der Erwerbstätigkeit entgegen stehen

In den sozialen Netzwerken stellen vornehmlich Frauen die Frage, warum man keine Erwerbstätigkeit aufnimmt, wenn die Kinder größer werden. Es klingt, als wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass sich jede Frau der Doppelbelastung Familie und Beruf zu stellen hat.

Dabei gibt es ganz verschiedene Gründe, die einer Erwerbstätigkeit entgegen stehen können. Bei uns war es die Schichtarbeit meines Mannes, die dazu führte, dass ich keine klassische Erwerbsbiografie nachweisen kann. Als unser jüngster Sohn eingeschult wurde, begann ich meine freiberufliche Tätigkeit. Mein Studium konnte ich gut mit der Kindererziehung vereinbaren. Ich studierte nicht nach meinem Interesse, sondern nach dem Stundenplan. Mittags wollte ich wieder zu Hause sein.

Neben dem Schichtsystem hat mein Mann hat einen langen Arbeitsweg. Wir wollten nicht im Berliner Norden inmitten eines Industriegebietes wohnen. Er konnte sich keinen anderen Job vorstellen. An unserem Wohnort gab es keinen Bedarf in seinem Berufsfeld. Dass ich klassisch Vollzeit arbeite und wir uns die Klinke in die Hand geben, stand für uns beide nie zur Debatte.

Es ist unsere persönliche Lebensentscheidung. Viele andere Familien haben aus anderen Gründen ähnliche Entscheidungen getroffen. Meine Nachbarin bekam das klassische Rollenmodell von ihrer Mutter vermittelt. In meinem erweiterten Familienkreis erlitt eine Frau bei der Geburt ihres Kindes einen Bandscheibenvorfall. Er schränkte sie so ein, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht wieder aufnahm.

Kochen, putzen und Hausschuhe bereitstellen?

Seitdem die Diskussion über die Abschaffung der Familienversicherung hochkocht, werden diese Klischees gern diskutiert. Frauen stehen am Herd, putzen von morgens bis abends die Wohnung, bügeln die Wäsche und reichen ihrem Mann die Filzpantoffeln, wenn er von der Arbeit nach Hause kommen. Auf dem Herd dampft das Essen, im Fernsehsessel liegt die Zeitung bereit.

Vielleicht fand das Leben vor 1977 in der BRD so statt. Ich kenne es aus meiner Familie nicht. Mein Mann besitzt keine Filzpantoffeln. Er kocht leidenschaftlich gern, während ich lieber meinen Thermomix bemühe. Meine Nachbarin spricht vier Sprachen, die sie in ihrer Freizeit pflegte. Sie kommunizierte mit den Kindern auf Englisch und regte sie zum Lesen und Reflektieren an.

Die Frau aus meinem erweiterten Familienkreis hat das Kochen als Leidenschaft für sich entdeckt. In ihrem Garten züchtet sie seltene Kräuter und sie beschäftigt sich intensiv mit gesunder Ernährung. Ich bin überzeugt, dass es nur ganz wenige Frauen gibt, die ihren Lebensinhalt auf die Führung des Haushaltes beschränken. Vermutlich tragen nur wenige Männer Filzpantoffeln. Mein Gatte liest die Zeitung digital. So fällt diese Aufgabe auch weg.

Es kann uns alle treffen

Wie sehr unsere Gesellschaft gespalten ist, sehen wir an den Diskussionen um die Familienversicherung. Es ist eins von vielen Themen, zu denen die unterschiedlichen Meinungen hochkochen. Doch sollten wir uns freuen, wenn Familien, in denen nur einer arbeiten geht, höher belastet werden, nur, weil wir selbst gerade nicht betroffen sind?

Es ist kein Geheimnis, dass der Staat pleite ist, dass hohe Schulden aufgenommen wurden und dass die Wirtschaft nicht mehr in Fahrt kommt. Als Volk sollten wir zusammenhalten. Nur dann haben wir noch ein kleines Fünkchen Macht. Die Diskussion über die Abschaffung der Familienversicherung ist nur eine Idee von „Experten“, die letztlich nichts weiter tun, als dem Arbeitnehmer ins Portemonnaie zu greifen.

Neue Ideen gibt es gerade täglich zu hören und zu lesen. Die nächste betrifft dann alle Frauen, die Vollzeit arbeiten. Nämlich dann, wenn der Karenztag beschlossen wird und der Lohn eines Arbeitstages im Portemonnaie fehlt, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Ob sich die Hausfrauen dann ins Fäustchen lachen, bleibt abzuwarten. Denn ihre Männer betrifft das ja auch. Dann fehlen dem Durchschnittsverdiener weitere 150 EUR im Portemonnaie.

Wir verlieren das Vertrauen in den Staat

Wird die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepaare ohne weitere Ausnahmen beschlossen, verlieren Familien nicht nur einen nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens. Sie verlieren das Vertrauen in den Staat, der eine Jahrzehnte währende Errungenschaft streicht, um Lücken zu finanzieren, die er selbst verursacht hat. Der Arbeitnehmer muss die Zeche zahlen. Streichungen von Sozialleistungen lehnt die Politik ab.

Es bleibt zu hoffen, dass die erforderliche Mehrheit für den Beschluss nicht zustande kommt. Oder dass das Grundgesetz die Familien schützt, die ihr Leben im Vertrauen auf diese Leistung ausgerichtet haben. Doch dann wären junge Frauen benachteiligt. Das Leben ist mit einem Gehalt jetzt schon kaum zu finanzieren.

Die zusätzliche Belastung durch eine verpflichtende Krankenversicherung für den Ehepartner kann tatsächlich zu einer Entscheidung zwischen Kind und Vollzeit-Job werden. Dann wird sich herausstellen, ob alle Frauen tatsächlich Vollzeit arbeiten und die Kinder den ganzen Tag in die Frembetreuung geben möchten.

In vielen Fällen könnte es eine Entscheidung gegen ein Kind werden. Es wird gar nicht erst geboren. Das schadet dann der Rentenversicherung. Der Domino-Effekt ist nicht mehr aufzuhalten.

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